die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ottweiler“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ottweiler, Urteil vom 24.11.2016
- 16 C 170/15 -
Vermieter kann selbst verursachte Kosten für Schimmelanalyse nicht mit Kautionsrückforderungsanspruch verrechnen
Schimmelanalyse vor Ablauf der Frist zur Schadensbehebung
Beauftragt ein Vermieter eine Schimmelanalyse noch vor Ablauf der dem Mieter gesetzten Frist zur Beseitigung des Schimmelbefalls, so kann er die durch die Beauftragung entstandenen Kosten nicht mit dem Kautionsrückforderungsanspruch des Mieters verrechnen. Eine Verrechnung scheidet zudem für solche Kosten aus, die durch die Beseitigung von Mängeln aufgewendet wurden, die im Übergabeprotokoll nicht festgehalten sind. Dies hat das Amtsgericht Ottweiler entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Wohnungsmietverhältnisses im Dezember 2014 behielt die Vermieterin einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen waren zum einen Kosten in Höhe von 129 EUR für die Beauftragung einer Untersuchung zum Nachweis der Tatsache, dass die schwarzen Flecken an einem Fenster und an den Fliesenfugen im Bad auf Schimmel zurückzuführen waren, der wiederum Folge einer mangelnden regelmäßigen Reinigung waren. Zum anderen machte die Vermieterin Kosten in Höhe von ca. 248 EUR geltend, die durch die Beseitigung des Schimmels an dem Fenster entstanden sind. Die Mieterin war damit nicht einverstanden.... Lesen Sie mehr