die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 16.09.2022
- 1 C 130/22 -
Fuchs am Straßenrand rechtfertigt kein starkes Abbremsen
Vorausfahrender Fahrzeugführer haftet für Auffahrunfall mit
Ein Fahrzeugführer darf nicht wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses stark abbremsen. Kommt es zu einem Auffahrunfall, so kann er unter keinen Umständen mehr als 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dem nachfolgenden Fahrzeugführer nicht nachgewiesen werden kann, einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im April 2021 ereignete sich zur Mittagszeit auf einer Straße in Oberbayern ein Verkehrsunfall, als eine Skoda-Fahrerin wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses ihr Fahrzeug stark abbremste und das nachfolgende Fahrzeug auffuhr. Die Haftpflichtversicherung der nachfolgenden Fahrzeugführerin regulierte 2/3 des Schadens der Skoda-Fahrerin. Diese wollte aber ihren sämtlichen Schaden ersetzt haben und erhob daher Klage.Das Amtsgericht Pfaffenhofen entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf weiteren Schadensersatz zu. Die Klägerin habe verkehrswidrig... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 09.09.2021
- 2 C 133/21 -
Geldentschädigung von 300 € wegen unerlaubter Werbe-E-Mail
Ausgleich für Auseinandersetzung mit Abwehr unerwünschter Werbung und Herkunft der Daten
Erhält ein Internetnutzer unerwünschte Werbe-E-Mails und muss sich nachfolgend mit der Abwehr der unerwünschten Werbung und der Herkunft seiner Daten auseinandersetzen, so kann ihm gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf eine Geldentschädigung in Höhe von 300 € zu stehen. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 erhielt ein Internetnutzer über seine nicht öffentliche E-Mail-Adresse eine Werbe-E-Mail. Ihm wurde ein Vorteilpaket für den Erwerb von FFP2-Masken angeboten. Der Internetnutzer hielt die Werbe-E-Mail für unzulässig, da er weder geschäftliche noch persönliche Beziehungen zu der Absenderin habe. Er verlangte zunächst Unterlassung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 29.04.2021
- 2 C 894/20 WEG -
Unzulässigkeit einer 1-Mann-Eigentümerversammlung trotz Virus-Pandemie
Auf Versammlung getroffene Beschlüsse sind nichtig
Selbst in Zeiten einer Virus-Pandemie ist eine 1-Mann-Eigentümerversammlung unzulässig. Sämtliche auf der Versammlung getroffene Beschlüsse sind nichtig. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage in Bayern mit 24 Eigentümern lud im November 2020 und somit mitten in der Corona-Pandemie zu einer Eigentümerversammlung ein. In der Einladung wies die Verwalterin darauf hin, dass es wegen der Versammlungsverbotes zurzeit nicht möglich sei, eine ordentliche WEG-Versammlung durchzuführen und es... Lesen Sie mehr