die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ratzeburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ratzeburg, Urteil vom 12.11.2004
- 6 O Wi 364/04 -
Handyverbot am Steuer: Benutzung eines Handys auch bei Anbahnung bzw. Abschluss eines Telefonats
Führen eines Telefonats aber ohnehin nicht zwingend
Eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO) besteht auch dann, wenn der Autofahrer das Mobiltelefon zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Telefonats in die Hand nimmt. Darüber hinaus ist das Führen eines Telefonats aber ohnehin nicht notwendig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ratzeburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer von der Polizei dabei ertappt, wie er während des Fahrens sein Handy etwa 50 cm von seinem Körper weg nach vorne hielt. Er gab an, dass er kurz vorher ein Telefonat geführt habe.Nach Auffassung des Amtsgerichts Ratzeburg hatte der Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO begangen. Zweck der Vorschrift sei es, die Ablenkung vom Fahren zu verhindern. Diese sei auch dann berührt, wenn die Kommunikation angebahnt oder abgeschlossen werden soll. Zur Benutzung eines Handys gehöre daher auch, dass es nach Abschluss eines Telefonats durch das Durchlaufen der Menüpunkte... Lesen Sie mehr