die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Reinbek“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Reinbek, Urteil vom 04.06.2014
- 11 C 15/14 -
Genereller Ausschluss bzw. generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen als Allgemeine Geschäftsbedingung im Mietvertrag unwirksam
Haltung von zwei Labrador-Hunden in 50 qm Wohnung zulässig / Vermieter zur Zustimmung der Hundehaltung verpflichtet
Will ein Mieter in seiner 50 qm großen Wohnung zwei Labrador-Hunde halten, so ist dies zulässig. Der Vermieter ist zur Zustimmung der Hundehaltung verpflichtet. Ein generelles im Mietvertrag geregeltes Hunde- und Katzenhaltungsverbot steht dem nicht entgegen. Dies hat das Amtsgericht Reinbek entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2011 mietete eine Frau eine 50 qm große Wohnung an. Der Mietvertrag sah ein Tierhaltungsverbot für Katzen und Hunde vor. Im Mietvertrag hieß es:"§ 25 TierhaltungsverbotTiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. Zierfische, Wellensittiche, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung."Der Vermieter erteilte gleichwohl die Erlaubnis zur Haltung eines Labrador-Hundes per Zusatzvereinbarung als Anlage zum Mietvertrag.... Lesen Sie mehr