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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Siegen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Siegen, Urteil vom 27.01.2023
- 17 C 8/22 -

Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebs­kosten­belege ermächtigen

Keine Beschränkung des Einsichtsrechts auf übliche Bürozeiten

Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem Mieter dazu ermächtigen, zwecks Kontrolle der Betriebs­kosten­abrechnung Einsicht in die entsprechenden Belege bei der Verwaltung zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist dabei nicht auf die üblichen Bürozeiten beschränkt. Dies hat Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwecks Kontrolle der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 ermächtigte ein Wohnungseigentümer seinen Mieter dazu, die bei der Verwaltung vorhandenen Belege einsehen zu dürfen. Die Verwaltung war damit nicht einverstanden. Sie bot lediglich an, dem Wohnungseigentümer auf seine Kosten Kopien zuzusenden. Dieser erhob schließlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft Klage.Das Amtsgericht Siegen entschied zu Gunsten des Klägers. Dieser dürfe gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinen Mieter dazu ermächtigen, die Betriebskostenbelege bei der Verwaltung einzusehen. Dem Mieter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Siegen, Urteil vom 19.06.1990
- 6 C 3010/88 -

Haare geschädigt: Missglückte Dauer­wellen­behandlung beim Friseur rechtfertigt Schmerzensgeld (hier: 200 DM)

Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit lag vor

Missglückt eine Dauer­wellen­behandlung, so kann dies zu einer psychischen Belastung führen. Die damit einhergehende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 200 DM. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Siegen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Kundin eines Friseursalons nach einer fehlerhaft durchgeführten Dauerwellenbehandlung, die zur Schädigung des Haares der Kundin führte, auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 400 DM. Ein Sachverständiger hatte eine nicht fachgerechte Anwendung der Dauerwellenflüssigkeit festgestellt. Das Amtsgericht Siegen sprach... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Siegen, Urteil vom 22.06.1999
- 13 C 358/99 -

Nicht sichtbare Satellitenschüssel auf dem Balkon zulässig

Optische Beeinträchtigung liegt nicht vor

Stellt der Mieter einer Wohnung auf seinem Balkon eine Satellitenschüssel auf und ist diese von außen nicht sichtbar, so kann der Vermieter nicht die Beseitigung verlangen. Denn eine optische Beeinträchtigung des Wohnhauses liegt nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Siegen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellten die Mieter einer Wohnung auf ihren Balkon eine Parabolantenne auf. Dazu wurde die Antenne in einem Ständer eingelassen. Die Satellitenanlage war von außen nicht sichtbar. Die Vermieterin verlangte die Beseitigung der Antenne und verwies auf den vorhandenen Breitbandkabelanschluss.Das Amtsgericht Siegen entschied gegen... Lesen Sie mehr