die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Singen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Singen, Urteil vom 29.04.2022
- 1 C 235/21 -
Sozialadäquater Lärm in Form von Staubsaugen zur Mittagszeit oder Fenster- und Türenschließen ist von einem Nachbarn hinzunehmen
Keine Pflicht zur Vermeidung jedes störenden Geräusches
Ein Wohnungsmieter hat sozialadäquaten Lärm, wie etwa Staubsaugen zu Mittagszeit oder Fenster- und Türenschließen, eines Nachbarn hinzunehmen. Es besteht keine Pflicht zur Vermeidung jedes störenden Geräusches. Dies hat das Amtsgericht Singen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Erdgeschosswohnung klagte im Jahr 2021 gegen die über ihr wohnende Nachbarin auf Unterlassung von Lärmstörungen. Sie beschwerte sich darüber, dass kurz nach 7 Uhr mit Fenstern und Türen geknallt und hin und her getrampelt werde. Auch staubsauge die Nachbarin jeden Tag gegen 12 Uhr. Die Wohnung befand sich in einem sehr hellhörigen Mehrfamilienhaus, ohne Trittschalldämmung.Das Amtsgericht Singen entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Unterlassung jeglicher Ruhestörung zu. Die von der Klägerin genannten Belästigungen seien als Bagatelle... Lesen Sie mehr