die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Sonneberg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Sonneberg, Urteil vom 12.01.2024
- 4 C 73/23 -
Mittels AGB geregelte Grundreinigungspflicht nach Ende des Mietverhältnisses muss sich nach Erforderlichkeit der Reinigungsarbeiten richten
Starre Grundreinigungsklausel ist unwirksam
Regelt eine AGB-Klausel, dass Wohnungsmieter nach Ende des Mietverhältnisses eine Grundreinigung vornehmen müssen, so ist diese nur dann wirksam, wenn sie sich nach der Erforderlichkeit der Reinigungsarbeiten richtet. Eine starre Grundreinigungsklausel ist dagegen gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Sonneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Ende eines Mietverhältnisses über eine im Süden von Thüringen gelegenen Wohnung im Juni 2020 stritten sich die Mietvertragsparteien um die Rückzahlung der Kaution bzw. die Vornahme von Reinigungsarbeiten. Nach einer Klausel im Mietvertrag musste die Mieterin nach Beendigung des Mietsverhältnisses eine Grundreinigung vornehmen. Dem war sie nicht nachgekommen, weshalb die Vermieter eine Firma mit der Reinigung beauftragt hatten. Die dadurch entstanden Kosten in Höhe von 320 € zogen sie von der Mietkaution ab. Die Mieterin war damit nicht einverstanden und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr