die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Waren (Müritz)“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 12.10.2017
- 106 C 1139/15 -
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Austausch der Schließanlage aufgrund zu langen Abwartens nach Schlüsselverlust
Austausch der Schließanlage wegen Sicherheitsrisikos unglaubwürdig
Wartet der Vermieter mit dem Austausch der Schließanlage nach einem Schlüsselverlust zu lange ab, verliert er seinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage aufgrund von Sicherheitsbedenken. Denn in diesem Fall ist es wenig glaubwürdig, dass der Austausch aufgrund des mit dem Schlüsselverlust begründeten Sicherheitsrisikos erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Waren (Müritz) entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlor eine Wohnungsmieterin im Juni 2013 ihren Schlüssel. Der Vermieter ließ nachfolgend erst im Oktober 2014 die Schließanlage austauschen. Er verwies dabei auf Sicherheitsbedenken wegen dem Schlüsselverlust. Die Kosten für den Austausch in Höhe von ca. 661 EUR verlangte er von der Mieterin ersetzt. Da sich diese weigerte zu zahlen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Waren (Müritz) entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage zu. Der Vermieter habe sich bei der Maßnahme auf das mit dem Schlüsselverlust... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 06.11.2013
- 303 C 360/13 -
DeMa Debitoren Management unterliegt mit Klage auf Zahlung für Eintrag bei branchen-local.com: Kein Anspruch auf jährliches Entgelt wegen Unwirksamkeit des Vertrags
Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung und überraschenden Klausel wegen versteckter Kostenpflicht
Fordert ein Schreiben eines Branchenbuchanbieters zur Überprüfung von bereits eingetragenen Daten auf und enthält das Schreiben eine versteckte Kostenpflicht, so kommt kein Vertrag zustande. Denn dieser ist wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners und wegen Vorliegens einer überraschenden Klausel unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Waren (Müritz) hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Firma erhielt von dem Anbieter des Internetbranchenbuchs www.branchen-local.com ein Schreiben. Dieses forderte dazu auf, bereits eingetragene Daten zu überprüfen. Nachdem der Firmeninhaber dem nachkam und das Schreiben zurücksandte, verlangte der Branchenbuchanbieter ein jährliches Entgelt von 960 €. Denn seiner Meinung nach, sei durch... Lesen Sie mehr