die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Wetzlar“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wetzlar, Urteil vom 04.06.2012
- 38 C 264/12 (38) -
Schlampige Renovierung: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution bei unsachgemäßen Streichen der Wohnung
Streichen der Wände mit Lackfarbe unzulässig
Der Mieter einer Wohnung darf nach Ende der Mietzeit die Wände nicht mit einer Lackfarbe streichen. Tut er dies doch, so kann der Vermieter die Kosten für die Beseitigung des unsachgemäßen Anstrichs von der Kaution abziehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wetzlar hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Mietverhältnis über eine Wohnung im Januar 2011 endete, strichen die Mieter die Wände mit einer Lackfarbe. Da über diese Lackfarbe nicht mehr deckend gestrichen werden konnte und weil die Mieter zudem einige Fußleisten, Schalter, Steckdosen, Rollläden sowie Türrahmen überstrichen haben, beauftragte der Vermieter einen Maler mit der Beseitigung des Anstrichs. Die dadurch entstandenen Kosten zog er von der Kaution der Mieter ab. Diese waren damit jedoch nicht einverstanden, so dass der Fall vor Gericht landete.Das Amtsgericht Wetzlar entschied zu Gunsten des Vermieters.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wetzlar, Urteil vom 08.01.2013
- 38 C 1389/12 (38) -
Unerträglicher Geruch durch Zigarettenqualm und mangelnder Hygiene rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Nachhaltige Störung des Hausfriedens liegt vor
Geht von einer Mietwohnung aufgrund von Zigarettenqualm und fehlender Körperhygiene eine unerträgliche Geruchsbelästigung aus, so stört der Mieter nachhaltig den Hausfrieden. Der Vermieter ist daher berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung, den Mieter fristlos zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wetzlar hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung von ihrem Vermieter fristlos gekündigt, da aus ihrer Wohnung ein unangenehmer Geruch nach Schweiß und Zigarettenqualm ausging. Dieser breitete sich im Treppenhaus aus und drang in die Wohnungen der anderen Mieter ein. Da sich diese bei dem Vermieter über die Geruchsbelästigungen beschwerten und mit Mietminderung und Kündigungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wetzlar, Urteil vom 02.12.2008
- 38 C 1882/07 -
VG Wetzlar: Anspruch auf Schönheitsreparaturen verjährt
Gesetzliche Verjährungsfrist bei Renovierungsbedarf muss beachtet werden
Der Anspruch des Mieters auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen verjährt nach drei Jahren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wetzlar.
Im zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer preisgebundenen Neubauwohnung gegen ihre Vermieterin. In dieser Wohnung wohnte sie seit 1995. Während der gesamten Zeit – also seit 13 Jahren – war keine einzige Schönheitsreparatur durchgeführt worden. Seit spätestens 2000 befand sich die Wohnung jedoch in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Die Vermieterin argumentierte unter... Lesen Sie mehr