die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Wittlich“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wittlich, Urteil vom 25.10.2016
- 4b C 501/15 -
Grundstückseigentümer steht kein Anspruch auf Beseitigung eines nachbarlichen Holzstapels zu
Teilweiser Lichtentzug für Thuja-Hecke muss hingenommen werden
Ist ein direkt an der Grundstücksgrenze errichteter Holzstapel weniger als zwei Meter hoch, so muss dieser nicht entfernt werden. Der 3-Meter-Abstand gemäß § 8 Abs. 6 der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz (LBauO RP) muss nicht beachtet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Holzstapel zu einem teilweisen Lichtentzug für eine nachbarliche Thuja-Hecke führt. Dies hat das Amtsgericht Wittlich entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 errichtete ein Grundstückseigentümer direkt an der Grenze zum nachbarlichen Grundstück einen Brennholzstapel mit einer Länge von acht Metern. Der Nachbar war damit nicht einverstanden. Er behauptete, dass der Brennholzstapel über zwei Meter hoch sei, und befürchtete, dass durch den Holzstapel seine direkt an der Grundstücksgrenze befindliche Thuja-Hecke Tageslicht entzogen werde. Der Nachbar verlangte daher, dass der Holzstapel mit einem Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze errichtet wird oder zumindest auf eine Höhe von zwei Metern und einer Länge von drei Metern gekürzt wird. Da... Lesen Sie mehr