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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Amtsmissbrauch“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2023
- 1 U 173/22 -

Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern wegen Amtspflicht­verletzung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

Verletzung der Bilanz­kontroll­pflichten nicht feststellbar

Die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichts­wahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanz­kontroll­pflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden und die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflicht­verletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.

Der Kläger kaufte 2019 und 2020 Aktien der Wirecard AG. Er nimmt die BAFin wegen behaupteter Aufsichts- und Informationsversäumnisse sowie Amtsmissbrauch auf Schadensersatz für die erlittenen Kursverluste in Anspruch. Die 1999 gegründete Wirecard AG unterlag der Finanzaufsicht der Beklagten. Im April 2020 gab ein vom Aufsichtsrat der Wirecard AG beauftragter Sonderprüfer bekannt, dass über die Existenz eines Bankguthabens auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. € keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen gewesen seien. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.Die hiergegen eingelegte Berufung hatte auch vor... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 30.07.2015
- 1 U 232/15 -

Fehlerhafte Kfz-Hauptuntersuchung kann unter dem Gesichtspunkt des Amtsmissbrauchs Ersatzansprüche des Käufers gegen das Land begründen

Amtsmissbrauch bei Verstoß gegen Treu und Glauben und gute Sitten

Kommt es zu einer fehlerhaften Kfz-Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO, so kann der Käufer daraus keine Ersatzansprüche gegen das Land aufgrund einer Amtspflicht­verletzung herleiten. Denn durch die Untersuchung soll nicht ein späterer Käufer geschützt werden. Es kann aber unter dem Gesichtspunkt eines Amtsmissbrauchs ein Ersatzanspruch bestehen. Unter Heranziehung des § 826 BGB erfordert dies ein Verstoß gegen Treu und Glauben und die guten Sitten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kaufte ein Mann im Oktober 2010 in Rheinland-Pfalz einen gebrauchten Pkw der Marke Daimler Benz zum Preis von 6.800 EUR. Eine am nächsten Tag vorgenommene Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durch einen DEKRA-Sachverständigen stellte lediglich geringe Mängel fest. Nach Anbringen der Plakette übernahm der Käufer das Fahrzeug. Nachträglich zeigten sich jedoch... Lesen Sie mehr