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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Analaogieverbot“ veröffentlicht wurden
Reichsgericht, Urteil vom 01.05.1899
- Rep. 739/99 -
Reichsgericht zur Entziehung von Elektrizität: Diebstahl an Strom ist nicht möglich (RGSt 32, 165)
Elektrische Energie stellt keine Sache im Sinne des § 242 StGB dar
Ein Diebstahl an Strom ist nicht möglich, da die elektrische Energie keine Sache im Sinne des § 242 StGB darstellt. Dies entschied das Reichsgericht im Jahr 1899. Kostenlose-urteile.de veröffentlicht diese Entscheidung in der Reihe "Urteile, die Rechtsgeschichte geschrieben haben".
Im zugrunde liegenden Fall zapfte ein Monteur im Jahr 1899 eine städtische Stromleitung an, um somit sein gemietetes Zimmer mit Licht zu versorgen. Das Reichsgericht hatte nunmehr zu entscheiden, ob dieses Verhalten ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB darstellte.Das Reichsgericht stellte zunächst fest, dass ein Diebstahl nur an körperlichen Gegenständen möglich sei. Die "Sache" im Sinne des § 242 StGB sei nämlich als eine körperliche Sache zu verstehen. Dies stehe im Übrigen im Einklang mit dem Zivilrecht, wonach nach § 90 BGB als Sachen "nur körperliche Gegenstände" zählen. Unter einem körperlichen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.03.2007
- 2 BvR 2273/06 -
BVerfG schränkt Strafbarkeit von Autofahrern wegen Unfallflucht ein
"Sich-Entfernen" vom Unfallort nur bei Vorsatz strafbar
Wer einen Unfall nicht bemerkt hat und sich vorsatzlos vom Unfallort entfernt, darf nicht gem. § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bestraft werden. In der Anwendung dieses Straftatbestandes auf "unvorsätzliches Entfernen" vom Unfallort sieht das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot. Bisher hatte sich auch strafbar gemacht, wer zunächst weiterfuhr, und später, nachdem er auf den Unfall aufmerksam gemacht wurde, nicht unverzüglich die Feststellung seiner Personalien ermöglichte.
Nach § 142 Abs. 1 des Strafgesetzbuches wird ein an einem Verkehrsunfall Beteiligter bestraft, der sich in Kenntnis des Unfalls vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben. Nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB wird darüber hinaus auch der Unfallbeteiligte bestraft, der sich zwar berechtigt oder... Lesen Sie mehr
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