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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Angriffskrieg“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26.01.2024
- 206 StRR 362/23 -
Keine strafbare Stellungnahme zum russischen Angriffskrieg gegen Ukraine unter Überschrift "Bravo Putin"
Keine eindeutige Billigung des Angriffskrieges
Eine öffentlich bekundete Stellungnahme zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter der Überschrift "Bravo Putin", ist nicht wegen Billigung eines Angriffskriegs gemäß §§ 138 Abs. 1 Nr. 5, 140 Nr. 2 StGB strafbar, wenn aus der Stellungnahme nicht eindeutig das Gutheißen des Kriegs hervorgeht. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2022 verfasste eine in Bayern wohnhafte Facebook-Nutzerin unter einem mit "Bravo Putin" betitelten Beitrag folgenden Kommentar: "Krieg ist schrecklich, aber ohne dieser Krieg die Killerviren von Biolaboren und Ukraine hätten schon 2 Kontinenten getötet". Die Frau wurde aufgrund der Äußerung vom Amtsgericht München wegen Billigung eines Angriffskrieges gemäß §§ 138 Abs. 1 Nr. 5, 140 Nr. 2 StGB zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt. Das Landgericht München bestätigte die Verurteilung senkte aber die Tagessatzhöhe. Gegen die Verurteilung richtete sich die Revision der Angeklagten.... Lesen Sie mehr
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