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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anhebung des Hebesatzes“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Entscheidung vom 03.05.2022
- 5 K 999/21.KO und 5 K 1000/21.KO -

Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 610 v. H. steht nicht in Widerspruch zu dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer

Anhebung des Hebesatzes weder treuwidrig noch willkürlich

Die Stadt Neuwied durfte den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 610 v. H. anheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Kläger sind Eigentümer von zum Wohnen genutzten Grundstücken im Gebiet der beklagten Stadt Neuwied und wurden in der Vergangenheit jährlich zur Grundsteuer B veranlagt. Nachdem die Stadt Neuwied die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 420 v. H. auf 610 v. H. beschlossen hatte, änderte sie die ursprünglichen Grundsteuerbescheide gegenüber den Klägern und setzte die für das Kalenderjahr 2021 jeweils zu entrichtende Grundsteuer B unter Berücksichtigung eines Hebesatzes von 610 v. H. neu fest. Dagegen richteten sich die nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klagen.Das Verwaltungsgericht wies die Klagen ab. Die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 18.08.2021
- 4 K 2115/19.DA -

Grundsteuererhöhung der Stadt Offenbach im Jahr 2019 ist rechtmäßig

Grundsteuerhöhung stellt keine "erdrosselnde" finanzielle Belastung dar

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 18. August 2021 die Klage von Grundstücks­eigentümern in der Stadt Offenbach am Main abgewiesen, die sich gegen die von der Stadt­verordneten­versammlung der Stadt Offenbach am 28.02.2019 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2019 von 600 v. H. auf 995 v. H. gerichtet hatte. Im Falle der Kläger hatte dies eine Erhöhung der Grundsteuer um ca. 90 Euro jährlich zur Folge.

Zur Begründung ihrer Entscheidung führt die Kammer im Wesentlichen aus, das den Gemeinden durch das Grundgesetz eingeräumte sogenannte Hebesatzrecht diene der Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen. Bei der Ausübung dieses Rechts stünde den Gemeinden als Bestandteil ihres verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz) ein weiter... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 25.10.2012
- 5 K 1137/12 -

Grundsteuererhöhung um fast das Doppelte keine unzumutbare Belastung

Grundsteuerhöhung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz und stellt keine "erdrosselnde" finanzielle Belastung dar

Die Anhebung des Hebesatzes der für die mit Wohngebäuden bebauten Grundstücke maßgeblichen Grundsteuer B von bislang 445 % auf nunmehr 825 % ist rechtmäßig. Die dagegen erhobenen Klagen sind abzuweisen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in mehreren von insgesamt ca. 150 anhängigen Verfahren gegen die Stadt Selm.

In dem zugrunde liegenden Fall machten die Kläger im Wesentlichen geltend, die auf dem fast verdoppelten Hebesatz beruhende Steuer führe zu einer unzumutbaren Belastung und entfalte eine unzulässige "Erdrosselungswirkung". Der gewählte Hebesatz sei im bundesweiten Vergleich neuer "Spitzenreiter" und durch den Rat als Satzungsgeber willkürlich, unsachlich und gleichheitswidrig gewählt... Lesen Sie mehr