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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anklageerhebung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2020
- 20 L 1781/20 -
AG Düsseldorf darf über Verfahren gegen ehemalige Nationalspieler informieren
Die entsprechende Pressemitteilung muss nicht von der Homepage des Amtsgerichts entfernt werden
Die durch das Amtsgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung vom 4.9.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler darf weiter verbreitet werden. Auch entsprechende mündliche Erklärungen gegenüber Medienvertretern dürfen abgegeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tag, der den Beteiligten bekannt gegeben worden ist, entschieden und damit einen Eilantrag des früheren Nationalspielers abgelehnt.
Im vorliegenden Fall wollte der ehemalige Nationalspieler im Wege der einstweiligen Anordnung erreichen, dass dem Amtsgericht untersagt wird, im Rahmen von Presseinformationen – insbesondere mit der Pressemitteilung vom 4.9.2020 – Auskünfte zu der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu erteilen.Ausgehend von § 4 des Landespressegesetzes hatte das VG eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Informationsfreiheit der Presse auf der einen und des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen auf der anderen Seite vorzunehmen. Bei einer umfassenden Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles verdient das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2017
- 4 StR 274/16 -
BGH: Strafbare Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Strafverjährung aufgrund unterlassener Anklageerhebung
Verzögerte Fallbearbeitung ohne Verjährungseintritt regelmäßig nicht als Rechtsbeugung strafbar
Erhebt ein Staatsanwalt keine Anklage, obwohl eine Verurteilung wahrscheinlich ist, und verjährt deshalb die Straftat, so macht er sich wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Verzögert er dagegen lediglich die Bearbeitung des Falls, ohne dass Verjährung eintritt, so liegt regelmäßig keine Rechtsbeugung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Staatsanwalt im Februar 2016 vom Landgericht Freiburg wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Hintergrund dessen war, dass der Staatsanwalt in mehreren Ermittlungsverfahren aufgrund von Überforderung die Erhebung der Anklage unterließ, obwohl er zutreffend eine Verurteilung für wahrscheinlich... Lesen Sie mehr
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