die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „anonymisierter Strafbefehl“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.05.2023
- 7 CE 23.666 -
Amtsgericht muss anonymisierte Fassung eines Strafbefehls an Journalisten herausgeben
Informationsinteresse des Journalisten hat Vorrang gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Beigeladenen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Amtsgericht Erding verpflichtet ist, einem Journalisten eine anonymisierte Fassung eines bereits rechtskräftigen Strafbefehls herauszugeben.
Das Amtsgericht Erding hatte einen entsprechenden Antrag eines Journalisten auf Übersendung des anonymisierten Strafbefehls abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung hatte das Amtsgericht auf die Besonderheiten des Strafbefehlsverfahren verwiesen, wonach eine Verurteilung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann. Eine Publikationspflicht zur Veröffentlichung des Strafbefehls bestehe anders als bei Strafurteilen mangels mündlicher Verhandlung nicht. Das Verwaltungsgericht München hatte den Freistaat Bayern als Rechtsträger des Amtsgerichts auf Antrag des Journalisten in erster Instanz verurteilt, innerhalb einer Woche nach Rechtskraft der Entscheidung... Lesen Sie mehr