die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anspruch auf Duldung der Einstellung der Gasversrogung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 01.02.2010
- 231 C 12827/09 -
Jeder Einzelne einer Erbengemeinschaft muss verklagt werden
Erbengemeinschaft kann nicht verklagt werden wegen fehlender Rechtspersönlichkeit
Besteht eine Erbengemeinschaft, muss jeder einzelne Erbe verklagt werden, um gegen die Gemeinschaft vorgehen zu können. Dies muss allerdings nicht in einem Prozess geschehen. Auch getrennte Prozesse gegen jeden Einzelnen sind möglich. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall ist der Eigentümer einer Wohnung in München 2001 verstorben. Beerbt wurde er von vier Personen. Auch nach seinem Tod lieferten die Stadtwerke weiterhin Gas an diese Wohnung. Eine Bezahlung erhielten sie allerdings nicht mehr. Auch Abbuchungsversuche vom Konto des Verstorbenen scheiterten, da dieses über keine ausreichende Deckung mehr verfügte.Als schließlich 4866,- € aufgelaufen waren, verlangten die Stadtwerke die Duldung der Einstellung der Gasversorgung und des Ausbaus der Messeinrichtung. Dieses wurde ihnen verweigert.Die Stadtwerke erhoben daraufhin Klage vor dem Amtsgericht gegen einen der... Lesen Sie mehr