wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Audio-CD“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 24.03.2014
- 1 Ss 170/13 -

Musiktitel "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt!" erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung

Liedtext stellen Leugnung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Holocaust dar

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück bestätigt, mit der das Gericht einen Musiker aus dem Emsland wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Musiker aus dem Emsland zunächst vom Amtsgericht Meppen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die auf seine Berufung vom Landgericht Osnabrück in eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro umgewandelt wurde. Der Verurteilte hatte auf einer CD mit dem Titel "Adolf Hitler lebt!" drei Lieder mit den Titeln "Döner-Killer", "Bis nach Istanbul" und "Geschwür am After" veröffentlicht. Während das Amtsgericht davon ausging, dass alle drei Lieder den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllten, sah das Landgericht allein bei dem Titel "Geschwür am After" den Tatbestand verwirklicht und reduzierte deshalb das Strafmaß.... Lesen Sie mehr

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 06.06.2013

Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung

Landgericht Osnabrück verurteilt 43-jährigen Meppener wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zur Geldstrafe

Der Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" der Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil der Holocaust geleugnet wird. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Lied "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" heißt es u.a. "Geschmierte Historikerkommissionen (...) haben die Geschichte auf den neuesten Stand der Lüge gebracht"; zudem ist die Rede von "Massenmord" und von "Bildern von Schienen und vom Eingangstor". Damit habe der 43-jährige Angeklagte aus Meppen zweifelsfrei den Holocaust geleugnet.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.02.2006
- 27 K 6557/05  -

CD "Die Maske" von Sido bleibt auf dem Index für jugendgefährdende Medien

Die CD "Die Maske" des Berliner Rap-Sängers Sido bleibt auf dem Index für jugendgefährdende Medien. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Im September 2005 hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn die CD indiziert, nachdem bereits mehr als 120.000 Exemplare verkauft worden waren.Ausschlaggebend für die Indizierung war der Titel "Endlich Wochenende", der nach Auffassung der Bundesprüfstelle den Drogenkonsum verherrliche und verharmlose. Sidos Plattenfirma erhob dagegen im November 2005... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.03.2004
- 2 StR 109/03 -

Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen Auftraggeber im Ausland

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sich der Geschäftsführer eines CD-Presswerks nach deutschem Urheberrecht strafbar gemacht hat, indem unter seiner Mitwirkung für einen ausländischen Auftraggeber unberechtigt Audio-CDs hergestellt und exportiert wurden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen unerlaubten Eingriffs in "Verwandte Schutzrechte" (Verwertung von Tonträgern entgegen § 85 Urheberrechtsgesetz) zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sowohl die Revision des Angeklagten als auch die Revision der Staatsanwaltschaft,... Lesen Sie mehr