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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufkleber“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Zeitz, Beschluss vom 20.12.2016
- 13 OWi 721 Js 210685/16 -
Aufkleben eines Stinkefingers in EU-Sternenkranz des Autokennzeichens stellt Ordnungswidrigkeit dar
Verhängung einer Geldbuße von 10 EUR
Wer in den EU-Sternenkranz des Autokennzeichens einen Stinkefinger-Aufkleber platziert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies rechtfertigt eine Geldbuße von 10 EUR. Dies hat das Amtsgericht Zeitz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde gegen einen Autofahrer im September 2016 mittels eines Bußgeldbescheids eine Geldbuße von 10 EUR verhängt. Hintergrund dessen war, dass der Betroffene in den EU-Sternenkranz seiner Autokennzeichen einen Stinkefinger-Aufkleber platziert hatte. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Betroffene Einspruch ein.Das Amtsgericht Zeitz entschied gegen den Betroffenen. Ihm sei zur Last zu legen, dass seine beiden Kennzeichenschilder nicht in Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung den Mustern, Abmessungen und Angaben gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung in Verbindung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 25.02.2016
- 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15 -
Öffentliche Beleidigung des Papsttums sowie der Christenverehrung durch Aufkleber am Pkw begründet Strafbarkeit
Strafbarkeit aufgrund Äußerungen von "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!"
Bringt jemand an seinem Pkw Aufkleber mit den Texten "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!" an, so macht er sich wegen Beschimpfens von Einrichtungen von Religionsgemeinschaften gemäß § 166 Abs. 2 StGB strafbar. Denn die Äußerungen stellen eine Beleidigung des Papsttums sowie der Christenverehrung dar, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein pensionierter Lehrer brachte seit Sommer/Herbst 2014 in einem vierwöchigen Rhythmus verschiedene Beschriftungen an seinem Pkw an. Darunter befanden sich zwei Aufkleber mit dem Inhalt: "Die Papstsau Franz umbringen." sowie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und noch immer kein Krampf!". Hintergrund dieser Aktion war, dass der aus einem christlichen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 29.01.2015
- 8 K 4792/14 -
Überkleben der Europasterne auf Autokennzeichen mit Reichsflagge kann Betriebsuntersagung für Pkw nach sich ziehen
Euro-Kennzeichen ist bei neu zugelassenen Fahrzeugen, neu zugeteilten Kennzeichen und ersetzten Kennzeichen zwingend
Bei neu zugelassenen Fahrzeugen, neu zugeteilten Kennzeichen und ersetzten Kennzeichen ist das Euro-Kennzeichen (Sternenkranz mit Erkennungsbuchstabe "D") zwingend. Sind daher die Europasterne mit der Reichsflagge überklebt, entspricht das Kennzeichen nicht den Anforderungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). In diesem Fall droht die Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im März 2014 bei einem Pkw festgestellt, dass bei beiden Kennzeichen das Europazeichen mit der Reichsflagge überklebt war. Die Fahrzeughalterin wurde daraufhin aufgefordert den Aufkleber zu entfernen. Dieser Aufforderung kam sie jedoch nicht nach, woraufhin die Zulassungsbehörde den Betrieb des Pkw untersagte. Nachdem die Fahrzeughalterin gegen die... Lesen Sie mehr
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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 08.10.2013
- 2 W 80/13 -
Zwei auf Fotoumschlag angebrachte Aufkleber stellen kein wirksames Testament dar
Wahl der "Testaments"-Form begründet Zweifel an Testierwillen
Wählt der Erblasser als Form seines "Testaments" zwei Aufkleber auf einem Fotoumschlag, so begründet dies Zweifel an seinem Testierwillen. Es kann daher ein unwirksames Testament vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Erblasser verstarb, beantragte eine sehr gute Freundin von ihm einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Ihren Antrag begründete sie damit, dass der Erblasser durch zwei auf einem Fotoumschlag angebrachte Aufkleber ein Testament errichtet habe. Auf dem einen Aufkleber stand: "V. ist meine Haupterbin". Der andere... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 13.03.1984
- 31 C 1008/83 -
Aufkleber mit politischen Äußerungen am äußeren Türrahmen der Wohnungseingangstür erlaubt
Kein Anspruch auf Unterlassung bei fehlender Störung des Hausfriedens
Ein Mieter ist grundsätzlich berechtigt Aufkleber mit politischen Äußerungen am äußeren Türrahmen seiner Wohnungseingangstür zu befestigen. Solange keine Störung des Hausfriedens vorliegt, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung brachte am äußeren Türrahmen ihrer Wohnungseingangstür Aufkleber an, die eine Sympathie mit der Gewerkschaftsbewegung und der Partei "Die Grünen" bezeugten. Die Vermieterin hielt dies für eine unzulässige Provokation und verlangte die Beseitigung der Aufkleber. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr
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