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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auflagenstärke“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2011
- I ZR 19/09 -
Honorarvereinbarung: Übersetzer haben ab einer bestimmten Auflagenhöhe Anspruch auf prozentuale Beteiligung am Erlös verkaufter Bücher
Ab dem Verkauf des 5.000 Buches ist zusätzliche Vergütung zu zahlen
Ein Übersetzer eines belletristischen Werkes oder Sachbuches, dem neben dem üblichen und angemessenen Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt wurde, hat zudem ab einer bestimmten Auflagenhöhe Anspruch auf prozentualer Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher. Eine solche zusätzliche Vergütung ist bei einer Erstverwertung als Hardcover-Ausgabe und einer Zweitverwertung als Taschenbuchausgabe jeweils erst ab dem 5000sten verkauften Exemplar der jeweiligen Ausgabe zu zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der klagende Übersetzer des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich gegenüber dem beklagten Verlag im Oktober 2002 zur Übersetzung eines Sachbuchs aus dem Englischen ins Deutsche verpflichtet. Er räumte dem Verlag umfassende Nutzungsrechte an seiner Übersetzung ein. Dafür erhielt er das vereinbarte Honorar von 19 Euro für jede Seite des übersetzten Textes. Darüber hinaus war ihm für den Fall, dass mehr als 15.000 Exemplare der Hardcover-Ausgabe verkauft werden, ein zusätzliches Honorar von 0,5 % des Nettoladenverkaufspreises zugesagt. An den Erlösen des Verlags aus der Vergabe von Taschenbuch- und Buchgemeinschaftslizenzen war er nach dem Vertrag mit 5 % des Nettoverlagsanteils zu beteiligen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2009
- I ZR 38/07 - Talking to Addison -
BGH: Übersetzer von Romanen haben Anspruch auf angemessenes Honorar - Beteiligung am Verkaufserlös ab einer bestimmten Auflagenhöhe
Bundesgerichtshof entscheidet über Übersetzerhonorare
Übersetzer literarischer Werke haben grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die klagende Übersetzerin hatte sich gegenüber der beklagten Verlagsgruppe im November 2001 zur Übersetzung zweier Romane aus dem Englischen ins Deutsche verpflichtet. Sie räumte dem Verlag sämtliche Nutzungsrechte an ihrer Übersetzung inhaltlich umfassend und zeitlich unbeschränkt ein. Dafür erhielt sie das vereinbarte Honorar von rund 15 € für jede Seite des übersetzten Textes.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 21.01.2009
- 5 K 698/08.TR -
Pflichtexemplar: Keine Ablieferungspflicht für nur in geringer Stückzahl hergestellte Druckwerke
Erst ab 10 Exemplaren hat Bibliothek Anspruch auf Pflichtexemplar
Druckwerke, die nicht von vorneherein in bestimmter Auflagenstärke sondern lediglich einzeln auf Anforderung hergestellt werden (sog. publishing on demand), unterfallen dann nicht der Pflichtexemplarregelung des Landesmediengesetzes, wenn eine Auflagenstärke von mindestens 10 Exemplaren aller Voraussicht nach nicht zu erwarten steht.
Dies ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zu entnehmen, mit dem die Klage eines Verlegers abgewiesen worden ist, der von ihm hergestellte Druckwerke als Pflichtexemplare an die Stadtbibliothek Trier abgeliefert und von der beklagten Stadt Trier alsdann die Zahlung eines Zuschusses zu den Herstellungskosten in Höhe von etwa 11.000,00 € begehrt hat.Zur Begründung... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 10.11.2005
- 7 O 24552/04 -
Übersetzer erhalten mehr Geld
Wer kreative Leistungen erbringt, soll auch angemessen an den Früchten seiner Arbeit beteiligt werden. Um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen, hat der Gesetzgeber bei der Reform des Urhebervertragsrechts im Jahr 2002 festgesetzt, dass Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten Anspruch auf angemessene Vergütung haben; wird diese nicht gewährt, kann auch eine Anpassung bereits abgeschlossener Verträge verlangt werden (§ 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG).
Eine Reihe von Übersetzern belletristischer Literatur haben sich hierauf gestützt und vor dem Landgericht München I auf Anpassung ihrer im Jahr 2001 mit Münchner Verlagen abgeschlossenen Verträge geklagt. In einer Pilotentscheidung hatte die für Urheberrecht zuständige 7. Zivilkammer über eine Klage von zwei Übersetzern eines in der Steinzeit spielenden Romans zu entscheiden. Sie bemängelten,... Lesen Sie mehr
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