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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 09.02.2015
- 34 Wx 43/15 -
Beabsichtigte Eintragung einer Sicherungshypothek berechtigt zur vollständigen Einsichtnahme des Grundbuchs
Rechtliche Möglichkeit der Hypothekeneintragung in diesem Zusammenhang unerheblich
Beabsichtigt ein Bauunternehmer die zwangsweise Eintragung einer Sicherungshypothek, so ist er zur vollständigen Einsichtnahme im Grundbuch berechtigt. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob die Eintragung der Sicherungshypothek überhaupt möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bauunternehmerin errichtete für die Eheleute R. auf einem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garage zu einem Preis von rund 40.000 Euro. Zur Sicherung der Forderung beabsichtigte sie die Eintragung einer Vormerkung zur Bewilligung einer Sicherungshypothek. Zuvor beantragte die Bauunternehmerin jedoch beim Grundbuchamt einen vollständigen beglaubigten Grundbuchauszug. Daraus ließ sich erkennen, dass es zu einem Eigentümerwechsel gekommen war. Ursprünglich war Frau R. Eigentümerin des Grundstücks, nunmehr war es jedoch eine R. Familien KG. Die Bauunternehmerin verlangte daher noch eine Kopie des Vertrags... Lesen Sie mehr