die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auflösung der Erbengemeinschaft“ veröffentlicht wurden
Landgericht Coburg, Urteil vom 10.02.2003
- 11 O 822/02 -
Zur Frage, wie eine Erbengemeinschaft aufzulösen ist
Das Erben als Last
Wollen Miterben ihre Erbengemeinschaft auflösen, so müssen sie sich entweder einigen oder streng nach den gesetzlichen Regeln vorgehen. Letzteres heißt: Nachlassschulden sind unter Versilberung der Nachlassgegenstände zu begleichen und der verbleibende Erlös ist unter den Erben nach der jeweiligen Erbquote aufzuteilen.
Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Dem Begehren einer Erbin, einen Miterben zur Zustimmung zu einem nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Auseinandersetzungsvertrag zu zwingen, wurde deshalb nicht entsprochen. Mit der Konsequenz, dass ein ererbtes Grundstück nicht auf sie übertragen wird, sondern nun zu Geld gemacht werden muss.Sachverhalt:Der Tod des Erblassers riss die Familie nicht nur auseinander, sondern entzweite sie auch. Denn die klagende Ehefrau und einer der drei miterbenden Söhne – der Beklagte – gerieten wegen der Aufteilung des Erbes in Streit. Zum Nachlass gehörte nämlich auch... Lesen Sie mehr