die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auflösung einer Versammlung“ veröffentlicht wurden
Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2010
- 1 S 349/10 -
Auflösung eines Skinhead-Konzerts aus feuerpolizeilichen Gründen gerechtfertigt
Veranstaltung ist nach Zweifelsregel wie Versammlung zu behandeln
Rechtsextreme Skinhead-Konzerte fallen in der Regel unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, so dass ihr Verbot bzw. ihre Auflösung nur unter den engen Voraussetzungen des Versammlungsgesetzes in Betracht kommt. Ein Verbot bzw. eine Auflösung aus feuerpolizeilichen Gründen kann jedoch auf der Grundlage der so genannten polizeilichen Generalklausel zum Schutz von Leben und Gesundheit der Versammlungsteilnehmer gerechtfertigt sein. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Skinheadkonzerte wie das im zugrunde liegenden Fall aufgelöste Konzert sind dadurch geprägt, dass mit der Musik zugleich eine politische Botschaft vermittelt wird. Einerseits thematisieren die Texte rechtsextremistischer Skinheadbands das Selbstverständnis und Lebensgefühl der rechtsextremistischen Skinheadszene. Andererseits ist diese Musik das wichtigste Propagandamedium, über das rechtsextremistische Inhalte in die Skinheadszene transportiert werden. Die innere Bindung der Besucher auf ideologischer Ebene, der Zweck, die eigene weltanschauliche und politische Identität zu stärken und nicht zuletzt die Rekrutierungsfunktion heben ein solches Skinheadkonzert... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 28.02.2007
- 5 A 685/05 -
Polizei löste rechtswidrig eine Sitzblockade auf, die eine Gegendemonstration gegen NPD-Demo war
Klage eines Gegendemonstranten gegen die Polizeidirektion hat vor dem Verwaltungsgericht
Eine Sitzblockade, die sich gegen eine am 18. Juni 2005 in Braunschweig stattgefundene NPD-Demonstration richtete, stellte selbst auch eine Versammlung dar. Gegen die Sitzblockade hätte die Polizei daher nur nach den Regelungen des Versammlungsgesetzes vorgehen dürfen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig hervor.
Die Polizei handelte rechtswidrig, als sie die Kreuzung Lange Straße/Küchenstraße anlässlich der NPD-Demonstration vom 18. Juni 2005 räumte und damit gegen die Sitzblockade von Gegendemonstranten vorging. Dies hat die Rechtsfolge, dass alle polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren, die der Räumung der Kreuzung dienten. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts nach einer mehrstündigen... Lesen Sie mehr