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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufnahmeverordnung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.08.2023
- 35 L 137/23 und 35 L 96/23 -

Schulplatzvergabe an Staatlichen Internationalen Schulen Berlin rechtswidrig

Wegen eines Fehlers im Verfahren der Platzvergabe muss die Nelson-Mandela-Schule in Wilmersdorf vier weitere Erstklässler aufnehmen

Die Schulplatzvergabe für die Erstklässler an den Staatlichen Internationalen Schulen Berlins für das Schuljahr 2023/2024 war voraussichtlich rechtswidrig. Die Nelson-Mandela-Schule muss deswegen vorläufig vier weitere Kinder aufnehmen, die Wangari-Maathai-Internationale-Schule zwölf Kinder. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in entsprechenden Eilverfahren entschieden.

Wie die verfügbaren Schulplätze für die Staatlichen Internationalen Schulen Berlins vergeben werden, ist in einer Verordnung geregelt. Danach können je Klasse zunächst 20 Plätze verteilt werden. Zehn Plätze sind für dauerhaft in Berlin wohnende Kinder mit deutscher oder englischer Muttersprache vorgesehen, zehn Plätze stehen Kindern aus hochmobilen Familien (wie insbesondere Mitarbeitern von diplomatischen Vertretungen) zur Verfügung. Zwei weitere Plätze je Klasse können mit kurzfristig hinzukommenden Kindern aus hochmobilen Familien besetzt werden.Von diesen gesetzlichen Vorgaben ist die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.03.2022
- 1 A 1.21 -

Bundes­innen­ministerium durfte Berliner Aufnahme zusätzlicher "Moria-Flüchtlinge" versagen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundes­einheitlichkeit erforderliche Einvernehmen zu einer humanitären Anordnung des Landes Berlin vom Juni 2020 über die Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Personen aus dem (ehemaligen) Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos rechtmäßig versagt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Aufnahmeanordnung des Klägers vom Juni 2020 zielte auf eine zusätzliche Linderung der humanitären Notlage für Schutzsuchende in dem überfüllten (später durch einen Brand zerstörten) griechischen Aufnahmelager. Das BMI lehnte die Erteilung des Einvernehmens im Juli 2020 ab, weil schon die Voraussetzungen für eine Landesaufnahmeanordnung nicht erfüllt seien und zudem die Bundeseinheitlichkeit... Lesen Sie mehr