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Landgericht Stade, Urteil vom 08.06.2015
- 1 S 19/14 -
Bei kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung von unter 3 km/h beruht HWS-Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf Unfall
Kein Anscheinsbeweis für Kausalität trotz Beschwerdefreiheit vor Unfall
Bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 3 km/h beruht eine HWS-Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf den Unfall, selbst wenn ein Sachverständiger eine HWS-Verletzung aufgrund des Unfalls für möglich hält. Das Unfallopfer kann sich in diesem Fall nicht zum Nachweis der Kausalität auf einen Anscheinsbeweis stützen, selbst wenn es vor dem Unfall beschwerdefrei war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stade hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 stieß ein Pkw auf einer Landstraße gegen die seitliche Klappe eines Anhängers von einem landwirtschaftlichen Fahrzeug. Die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung betrug dabei unter 0,5 km/h, da der Pkw zum Kollisionszeitpunkt stand und das landwirtschaftliche Fahrtzeug sehr langsam fuhr. Einen Tag nach dem Unfall begab sich die Pkw-Fahrerin zu einem Arzt, der eine Zerrung der HWS diagnostizierte. Die Fahrerin führte dies auf den gestrigen Unfall zurück und erhob gegen den Fahrer des landwirtschaftlichen Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr