die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufstockungsunterhalt“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 18.02.2015
- S 10 AS 3035/13 -
Polnische Arbeitnehmerin hat auch bei geringfügiger Beschäftigung Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen
Tätigkeit als Reinigungskraft ist nicht als völlig untergeordnet oder unwesentlich anzusehen
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass eine in Heilbronn lebende polnische Arbeitnehmerin Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen hat, auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt ist.
Die im Februar 1987 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist polnische Staatsbürgerin. Da sie nach ihrem Soziologiestudium in ihrer Heimat keinen Arbeitsplatz fand, reiste sie 2011 erstmals nach Deutschland ein, besuchte auf eigene Kosten einen Deutschkurs bei der Volkshochschule und arbeitete zunächst als Altenpflegekraft, dann als Küchenhelferin, bis sie ihre Stelle Ende Juli 2012 betriebsbedingt verlor. Anschließend bezog sie Arbeitslosengeld bis Anfang April 2013, arbeitete nebenher als Reinigungskraft 12 Stunden im Monat (für einen höheren Arbeitseinsatz hatte ihr Arbeitgeber keinen Bedarf) und bewarb sich parallel auf zahlreiche... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2009
- XII ZR 65/09 -
BGH: Unterhaltsansprüche aus erster und zweiter Ehe müssen in Bezug auf Unterhaltsbedarf gleich behandelt werden
Für geschiedene und neue Ehefrau gelten gleiche Maßstäbe
Der geschiedene Ehemann kann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die 1975 geschlossene kinderlose Ehe wurde 2003 geschieden. Seit der Scheidung ist der Kläger, ein Chemieingenieur, der Beklagten, die als Reinigungskraft arbeitet, zum sog. Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) verpflichtet. Aus der Ehe des seit 2004 wieder verheirateten Klägers ist 2005 ein Sohn hervorgegangen. Außerdem adoptierte der Kläger im Jahr 2006 den 1997 geborenen Sohn... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.05.2009
- 9 UF 85/08 -
Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte
Mangelnde nacheheliche Solidarität führt zum Verlust des Unterhaltsanspruchs
Wenn ein geschiedener Ehegatte bewusst falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Einkommen macht, um höhere Unterhaltsansprüche vom Ex-Partner zu erzielen, stellt dies Prozessbetrug dar. Ein weiterer Unterhaltsanspruch ist dann möglicherweise nicht mehr gegeben. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.
Nach Scheidung einer 24jährigen Ehe erhielt die Ehefrau von ihrem geschiedenen Ehemann aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs im Jahre 1990 etwas mehr als 1.000 DM monatlichen Unterhalt. Die Frau hatte in der Ehezeit überwiegend die beiden gemeinsamen Kinder versorgt. Der Mann erzielte ein gehobenes Einkommen und zahlte in den folgenden 19 Jahren Geschiedenenunterhalt in ungefähr dieser... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2008
- XII ZR 109/05 -
BGH zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
BGH stärkt Rechte alleinerziehender Mütter
Der Bundesgerichtshof hatte sich erstmals mit dem zum 1. 1. 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Nach dem seit Anfang 2008 geltenden Unterhaltsrecht sind nach Trennung der Eltern Zahlungsansprüche für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes in der Regel bis zum 3. Lebensjahr begrenzt. Hiervon kann es aber Ausnahmen geben. Die Richter urteilten: Alleinerziehenden Müttern und Vätern ist auch dann nicht zwingend ein Vollzeitjob zumutbar, wenn die Kinder ganztags in Kita oder Schule untergebracht sind.
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Weil dieser Anspruch und der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.03.2008
- 1 BvR 125/06 -
Unterhaltsrecht: Bundesverfassungsgericht zur Anrechnung von fiktiven Einkünften
Das fiktive Einkommen muss auch objektiv erzielbar sein
Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit eines Unterhaltsschuldners ist verletzt, wenn ihm fiktive Einkünfte zugerechnet werden, die er nach Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Gesundheitszustand objektiv nicht erzielen kann. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Die Verfassungsbeschwerde betraf einer unterhaltsrechtlichen Abänderungsklage. Es klagte ein Mann, der vom Thüringer Oberlandesgericht dazu verurteilt worden war, nachehelichen Unterhalt von 785,77 EUR zu zahlen. Das Gericht hatte dabei ein fiktives Gehalt von 3.067,75 EUR netto zugrunde gelegt.Das Thüringer Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.04.2008
- XII ZR 107/06 -
BGH zur Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit Fragen der Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts zu befassen.
Die Parteien hatten 1989 geheiratet. In ihrem Haushalt lebten ein 1983 geborenes Pflegekind aus der ersten Ehe des Ehemannes, zwei 1984 bzw. 1988 geborene Kinder der Ehefrau und ein 1989 geborenes gemeinsames Kind. Seit November 2005 sind die Ehegatten rechtskräftig geschieden. Das Oberlandesgericht hat der geschiedenen Ehefrau auf der Grundlage der Erwerbseinkünfte des Ehemannes, seines... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2007
- XII ZR 11/05 -
BGH: Lange Ehedauer rechtfertigt nicht ohne Weiteres unbefristeten nachehelichen Aufstockungsunterhalt
Ehefrau kann nach einer Übergangszeit zugemutet werden, sich mit einem Lebensstandard zu begnügen, den sie aus eigenen Einkünften erreichen kann
Ein Anspruch eines Ehegatten auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt kann nicht allein deshalb unbefristet gewährt werden, weil eine Ehe von mehr als 20 Jahren Dauer bestanden hat. Es ist immer auch zu prüfen, ob noch ehebedingte Nachteile vorliegen und ob die Ehefrau eigene Einkünfte erzielt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB zeitlich befristet werden darf.Die Parteien, die beide im Jahre 1960 geboren sind, hatten 1982 die Ehe geschlossen. Aus ihrer Ehe sind zwei - 1982 und 1984 geborene – Kinder hervorgegangen. 2001 trennten sich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2007
- XII ZR 15/05 -
BGH: Bei kinderloser Ehe und vollschichtiger Arbeit einer jungen Ehefrau kann der nacheheliche Aufstockungsunterhalt befristet werden
Pflege des Vaters ist kein ehebedingter Nachteil
Bei einer Ehe, die kinderlos geblieben ist und bei deren Ende die Ehefrau erst 42 Jahre ist und vollschichtig erwerbstätig ist, liegen keine ehebedingten Nachteile vor. Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt kann daher zeitlich befristet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB zeitlich befristet werden darf.In dem Verfahren hatten die 1961 bzw. 1962 geborenen Parteien im Jahre 1982 die Ehe geschlossen, die kinderlos blieb. Nach Trennung im Jahre 2002 wurde die Ehe 2004 geschieden. Der Ehemann... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2007
- XII ZR 37/05 -
BGH zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Der Bundesgerichtshof hat die Unterhaltszahlungen für geschiedene Partner mit einst unterschiedlich hohen Einkommen eingeschränkt. Es kann dem Partner zugemutet werden, dass der so genannte Aufstockungsunterhalt zeitlich begrenzt wird.
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB zeitlich befristet werden darf.Die Parteien hatten 1973 die Ehe geschlossen, aus der zwei 1975 und 1977 geborene Kinder hervorgegangen sind. Nachdem ihre... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.09.2006
- 12 UF 74/06 -
Unterhaltsanspruch: Geschiedene und bestehende Ehen sind grundsätzlich gleichwertig
Neue Ehefrau mit Kind genießt allerdings Privileg gegenüber langjähriger Ex-Frau ohne Kind
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine richtungweisende Entscheidung zum Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsansprüche nach der Scheidung getroffen. Danach geht auch nach langjähriger Ehe der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten dem Anspruch des neuen Ehegatten, der Kinder zu betreuen hat, nicht zwangsläufig vor. Die entsprechende Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1582 BGB) müsse verfassungskonform ausgelegt werden.
Die Parteien des Rechtsstreits waren über 23 Jahre miteinander verheiratet. Ihre Ehe war kinderlos geblieben. Der Kläger hatte sich im Scheidungsverfahren durch Vergleich zur Zahlung eines nachehelichen Unterhalts von monatlich 600 Euro verpflichtet. Nachdem der Kläger erneut geheiratet und mit der neuen Ehefrau ein gemeinsames Kind hat, begehrte er den Wegfall seiner Unterhaltspflicht.... Lesen Sie mehr