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Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 16.01.2020
- 33 C 63/19 -
Mieter darf sich mit anderen Mietern kritisch über Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen
Kein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
Ein Wohnungsmieter darf sich kritisch mit anderen Mietern über eine Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen. Ein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung besteht für den Vermieter in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Amtsgericht Euskirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung in Euskirchen im März 2019 von ihrem Vermieter fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt. Hintergrund dessen war, dass sich die Mieter mittels eines Schreibens an ihre Mitmieter wandten, in dem sie sich kritisch über die Nebenkostenabrechnung 2017/2018 äußerten. Die Mieter errechneten in dem Schreiben, dass die jetzigen Reinigungskosten um mehr als 200 % höher waren als im Vergleichszeitraum der früheren Abrechnung. Die Berechnung schloss mit dem Satz: "Wir sollten unseren Vermieter darauf mal aufmerksam machen". Zudem wurde die Preissteigerung als "Wucher" bezeichnet. Der Vermieter... Lesen Sie mehr
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