die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausbildungs-Anrechnungszeit“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 19.03.2015
- S 5 R 5779/13 -
Besuch einer Bibelschule kann bei Rentenversicherung nicht als Ausbildungszeit angerechnet werden
Begriff "Schulausbildung" suggeriert im allgemeinen Sprachgebrauch Besuch allgemeinbildender und weiterführender Schulen
Der Besuch einer Bibelschule führt in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zur Berücksichtigung als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls absolvierte vom 25. September 1992 bis 27. März 1993 an einer Bibelschule im Rahmen internatsmäßiger Unterbringung einen Bibelschul-Kurs mit bestandener Abschlussprüfung. Nach den Angaben der Klägerin war vormittags und abends theoretischer Unterricht, nachmittags war Zeit für das Selbststudium, an den Wochenenden kam es zu Praxiseinsätzen in der Kirchengemeinde. Ziel des Kurses war, die Entwicklung und das Wachsen einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus zu fördern, die Hingabe zum Herrn sowie den Zweck des Lebens zu entwickeln.Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage mit dem Begehren,... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2012
- L 4 R 2791/11 -
Seniorenstudium bleibt bei der Rente unberücksichtigt
Zeit für Hochschulausbildung muss nicht als Anrechnungszeit bei Berechnung der Altersrente berücksichtigt werden
Der Rentenversicherungsträger muss die Zeit eines so genannten Seniorenstudiums nicht als Anrechnungszeit bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine 1950 geborene Versicherte, die von 1969 bis 2006 als Arzthelferin gearbeitet und während ihrer Arbeitslosigkeit von Herbst 2007 bis Frühjahr 2010 an der Pädagogischen Hochschule Freiburg ein Seniorenstudium absolviert hatte. Die Pädagogische Hochschule verlieh ein berufsfeldorientiertes Zertifikat, wonach sie das Zusatzstudium „Journalistische... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Entscheidung vom 10.02.2005
- B 4 RA 26/04 R -
Unvermeidbare Zwischenzeit zwischen Abitur und Beginn des Studiums ist als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung vorzumerken
Die Zeit zwischen Aushändigung des Abiturzeugnisses und Beginn des Hochschulstudiums gilt als sog. "unvermeidbare Zwischenzeit" und ist in der Rentenversicherung als Ausbildungs-Anrechnungszeit vorzumerken.Das gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Februar auch dann, wenn diese Phase länger als vier Monate dauert, sofern der Ausbildungswillige durch staatliche... Lesen Sie mehr