die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausbildungsanforderung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 15.09.2022
- 1 K 951/18 und 1 K 4831/20 -
Kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I
Unterschiedliche Ausbildungsanforderungen stellt sachlichen Grund für unterschiedliche Besoldungszuordnung dar
Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Grund-, Haupt- und Realschule sowie die Klassen 5 bis 10 an Gymnasien) vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, müssen besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt werden, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II, die auch die Oberstufe an Gymnasien umfasst, erworben haben. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit gestern verkündeten Urteilen entschieden und die Klagen von zwei Lehrerinnen abgewiesen.
Beide Klägerinnen hatten die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I erworben und waren bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung gemäß der gesetzlichen Regelung der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Gegen Ende ihrer aktiven Dienstzeit legten sie hiergegen Widerspruch ein und erhoben anschließend Klage. Sie verlangten, wie Studienräte der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet zu werden. Sie sahen in der unterschiedlichen Besoldungsregelung eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, für die kein hinreichender Sachgrund gegeben sei, zumal sie die gleiche Tätigkeit verrichteten und dieselbe Verantwortung wie Studienräte trügen.... Lesen Sie mehr