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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausblick“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 03.03.2021
- 1 MN 163/20 -
Kein Recht zur Klage gegen Bebauungsplans wegen Wegfalls der freien Aussicht auf Acker und weit entfernen Kamms des Wesergebirges
Kein Vorliegen einer besonders schönen und deshalb ausnahmsweise schützenswerten Aussicht
Ein Bebauungsplan kann nicht deshalb angegriffen werden, weil damit die freie Aussicht auf einen Acker und des weit entfernt liegenden Wesergebirges wegfällt. In diesem Fall liegt keine besonders schöne und deshalb ausnahmsweise schützenswerte Aussicht vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging die Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Jahr 2020 mit mehreren Normenkontrollanträgen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen einen Bebauungsplan vor. Durch den Bebauungsplan wurden neue Wohnbauflächen ausgewiesen. Der Plan ermöglichte eine Bebauung von Einzel- und Doppelhäusern in einem Abstand von etwa 11m zur Grundstücksgrenze. Die Grundstückseigentümern bemängelte, dass die Bebauung dazu führen würde, dass die bisherige Aussicht auf einen Acker und des weit entfernten Wesergebirges wegfällt.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied gegen... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.2001
- 333 S 13/01 -
Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft rechtfertigt erhebliche Mietminderung
Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm, Gestank, Staub sowie eingeschränkter Lichteinfall und Ausblick rechtfertigt Mietminderung von 35 %
Geht von einer in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Großbaustelle eine erhebliche Lärm-, Geruchs- und Staubbeeinträchtigung aus und kommt es zu einem eingeschränkten Lichteinfall und Ausblick, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 35 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fanden etwa 50 m von einer Mietwohnung entfernt, die Hauptarbeiten für die Errichtung der vierten Elbtunnelröhre statt. Aufgrund der Baustellenausfahrt und -einfahrt sowie der offenen Bauweise kam es zu einer erheblichen Belästigung. Zudem befand sich etwa in 10 m Entfernung von der Wohnung ein zum Schallschutz errichteter Bauzaun. Aufgrund dieser Umstände... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 31.08.2009
- Au 4 S 09.1084 -
Blick auf Schloss Neuschwanstein baurechtlich nicht geschützt
Ausblick auf See und Bergpanorama weiterhin vorhanden – Wohnungseigentümer müssen Bauvorhaben dulden
Der Blick auf das „Märchenschloss“ Neuschwanstein ist grundsätzlich nicht davor geschützt, durch Nachbarn verbaut zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Die Wohnungen der Antragsteller gehören zu einem Mehrfamilienhaus in Osterreinen (Gemeinde Rieden am Forggensee) und bieten bislang von ihren Balkonen und Fenstern aus eine freie Sicht auf den Forggensee, die Bergkulisse und das - zur Nachtzeit illuminierte - Schloss Neuschwanstein. Nach Auffassung der Eigentümer ist dieser Fernblick einzigartig und daher besonders schützenswert. Nachdem ihre... Lesen Sie mehr
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