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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausführungsart“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 06.12.2022
- 3 U 132/21 -
Unbestimmter Begriff der "Ausführungsart" in Schönheitsreparaturklausel eines Gewerberaummietvertrags
Unwirksamkeit der gesamten Klausel
Regelt eine Schönheitsreparaturklausel in einem Gewerberaummietvertrag, dass von der bisherigen Ausführungsart nur mit Zustimmung des Vermieters abgewichen werden darf, so ist der Begriff der "Ausführungsart" zu unbestimmt. Die gesamte Klausel ist dann unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In einem dem Oberlandesgericht Brandenburg im Jahr 2021 vorgelegten Fall, ging es um die Frage, ob die Schönheitsreparaturklausel in einem Gewerberaummietvertrag wirksam war. Nach der Klausel war der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters berechtigt, "von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen". Die Vorinstanz hielt die Klausel für unwirksam.Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Schönheitsreparaturklausel sei unwirksam. In der Rechtsprechung für Wohnraummietverträge sei geklärt, dass eine Formularklausel, wonach der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen... Lesen Sie mehr
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