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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aushändigung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 18.02.2016
- 213 C 23672/15 -

Mobilfunkvertrag "mit Handy": Kein Anspruch auf regelmäßige Aushändigung eines neuen Handys

Handyvertrag ohne Handy

Aus der Bezeichnung eines Mobilfunkvertrags "mit Handy" folgt in der Regel nur, dass bei Vertragsschluss subventionierte Handys gegen einen Aufschlag überlassen werden, nicht dass laufend die Überlassung neuer Handys geschuldet ist. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Fall übernahm der Kläger im Jahr 2009 von seiner ehemaligen Lebensgefährtin zwei Mobilfunkverträge. Diese hatte die Verträge im Jahr 2004 mit dem beklagten Mobilfunkunternehmen geschlossen. Die Bezeichnung der Verträge war jeweils "mit Handy". Bei Vertragsschluss war der Lebensgefährtin jeweils ein neues Mobiltelefon überlassen worden. Hierfür zahlt der Kläger monatlich 75,20 € brutto für Grundgebühr und "Internetpack". Enthalten sind "Handy-Aufschläge" von 10,00 € beziehungsweise 5,13 € brutto. Für die Verträge war eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten vorgesehen; In Ermangelung einer Kündigung sollte der Vertrag sich jeweils... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.08.2014
- 210 C 147/13 -

In hohem Alter befindliche Mieterin hat Anspruch auf Aushändigung eines weiteren Schlüssels für Pflegedienst oder Sohn

Mieterin muss jedoch Kosten für Schlüssel­anfertigung tragen

Eine in hohem Alter befindliche Mieterin hat einen Anspruch auf Aushändigung eines weiteren Schlüssels, um damit dem Pflegedienst oder ihrem Sohn den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Die Kosten für die Schlüssel­anfertigung hat jedoch die Mieterin zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine betagte Mieterin von ihrem Vermieter einen weiteren Schlüssel ausgehändigt haben, damit der Pflegedienst oder ihr Sohn Zugang zur Wohnung bekommen. Sie war zudem bereit, für die Kosten der Schlüsselanfertigung aufzukommen. Der Vermieter weigerte sich aber einen Zusatzschlüssel zu übergeben, woraufhin die Mieterin Klage erhob.... Lesen Sie mehr