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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auskunftsverweigerung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14.12.2022
- 2 BvE 8/21 -

BVerfG stärkt Fragerecht von Abgeordneten zu Verfassungsschutz

Auskunfts­verweigerung stellt Verletzung des parlamentarisches Fragerechts dar

Das Bundes­verfassungs­gericht entschieden, dass die Weigerung der Bundesregierung, die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2019 in das Ausland entsandten Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mitzuteilen, das parlamentarische Fragerecht des antragstellenden Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt.

Der Antragsteller ist Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion. Er bat die Bundesregierung um Auskunft über die Anzahl der in den letzten fünf Jahren jeweils in das Ausland entsandten Bediensteten des BfV. Mit Schreiben vom 9.12.2020 teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Namen der Bundesregierung mit, dass die Beantwortung der Frage nicht – auch nicht eingestuft als geheimhaltungsbedürftige Verschlusssache – erfolgen könne. Die abgefragten Informationen beträfen in besonderem Maße das Staatswohl. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.08.2021
- 3 MB 12/21 -

Ministerialrat a.D. des Innenministeriums erhält keine Betroffenenrechte im Unter­suchungs­ausschuss des Landtages

Kein Anspruch auf Behandlung als Betroffener

Das Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht hat bestätigt, dass der frühere Justiziar und stellvertretende Leiter der Polizeiabteilung des Innenministeriums vom 1. Parlamentarischen Unter­suchungs­ausschuss der 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages weiterhin als sogenannte Auskunftsperson behandelt werden darf; sein Anliegen, wie der ehemalige Landes­polizei­direktor per gerichtlicher Anordnung einstweilen den Status eines Betroffenen zuerkannt zu bekommen, ist damit gescheitert.

Ebenso wie das erstinstanzlich angerufene Verwaltungsgericht hat sich der Senat nicht davon überzeugen können, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Behandlung als Betroffener zusteht.Zwar gehe es bei der Untersuchung nicht nur um die Aufklärung eines Sachverhaltes, sondern auch um Verantwortlichkeiten, doch richte sich diese Untersuchung deshalb nicht gegen den... Lesen Sie mehr