die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ausländische Titel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.07.2007
- 2 Ws 156/07 -
Faires Verfahren auch für SS-Mann - ehemaliger Scherge bleibt frei
OLG Köln lehnt Vollstreckung niederländischen Urteils in Deutschland ab
Das Oberlandesgericht Köln hat der Beschwerde eines 86-jährigen ehemaligen SS-Mannes stattgegeben und es abgelehnt, dass ein vor 58 Jahren in den Niederlanden wegen dreifachen Mordes verhängtes Urteil gegen diesen in Deutschland vollstreckt wird. Damit wurde eine anders lautende Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen vom 20.02.2007 aufgehoben, die die Verbüßung der Strafe in Deutschland genehmigt hatte. Der Strafsenat stützt seine Entscheidung wesentlich darauf, dass der Verurteilte im damaligen Strafverfahren vor dem Sondergerichtshof Amsterdam nicht durch einen Pflichtverteidiger vertreten wurde und auch im Nachhinein keine effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten gegen seine Verurteilung in Abwesenheit gehabt habe.
Der heute bei Aachen in einem Altenheim lebende Rentner trat 1940 der Waffen-SS bei und wurde später zur "Germanischen SS" in den Niederlanden abkommandiert, wo er Mitglied des sog. "Sonderkommandos Feldmeyer" wurde. Dieses führte - zurückgehend auf einen Befehl Hitlers - unter dem Decknamen "Silbertanne" Vergeltungsaktionen gegen die niederländische Widerstandsbewegung durch. Als Mitglied des Sonderkommandos erschoss der Verurteilte im Jahr 1944 in Breda, Vorschooten und Wassenaar 3 Menschen, darunter einen Apotheker und einen Fahrradhändler. Wegen dieser von ihm selbst in Vernehmungen zugegebenen Taten wurde der Verurteilte, der sich zuvor auf... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2005
- 9 W 8/05 -
Vollstreckbarkeit französischer Titel trotz verletzter Gerichtsstandsvereinbarung
Eine deutsche Gerichtsstandsvereinbarung steht der Vollstreckung eines französischen Versäumnisurteils nicht entgegen
Der beklagte deutsche Handwerker hatte mit dem im Elsaß wohnhaften Kläger einen Vertrag über den Bau eines privaten Hallenbades abgeschlossen. In dem Vertrag waren deutsche gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart. Wegen erheblicher Baumängel klagte der Kläger gegen den Handwerker auf Schadensersatz vor einem Tribunal de Grande Instance (dem Landgericht vergleichbar) in Frankreich.
Der beklagte Handwerker, dem die Klageschrift in Deutschland zugestellt worden war, ließ sich vor dem französischen Gericht nicht vertreten.Darauf erließ das Tribunal de Grande Instance ein Versäumnisurteil, in dem es den Beklagten zur Zahlung von insgesamt Euro 27.752,08 Schadensersatz verurteilte.Auf Antrag des französischen Klägers hat das zuständige Landgericht... Lesen Sie mehr