die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ausländische Tochtergesellschaft“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Köln, Urteil vom 06.05.2014
- 2 K 430/11 -
Versicherungssteuer fällt auch bei konzerninterner Absicherung des Forderungsausfallrisikos an
Bezeichnung der Vereinbarung als "Ausfallbürgschaft" ändert nichts an Versicherungssteuerpflicht
Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Vertriebstöchter gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, so kann hierdurch Versicherungssteuer anfallen. Dies entschied das Finanzgericht Köln. Dabei stellt er klar, dass hieran auch die Bezeichnung der Vereinbarung als "Ausfallbürgschaft" nichts ändert, wenn es sich dem Wesen nach um einen Versicherungsvertrag handelt.
Die klagende GmbH des zugrunde liegenden Verfahrens hielt Beteiligungen an in- und ausländischen Vertriebsgesellschaften. Diese Töchter sicherten sich ursprünglich durch Warenkreditversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Forderungsausfälle ab. Später ersetzten sie die Versicherungen durch "Ausfallbürgschaften" der Klägerin. Die hierfür an die Klägerin gezahlten Prämien unterwarf die Finanzverwaltung der Versicherungssteuer. Mit ihrer Klage machte die Klägerin geltend, dass es sich aufgrund des Verlustausgleichs bzw. der Verlustverrechnung innerhalb der Unternehmensgruppe wirtschaftlich betrachtet um keinen Risikoausgleich handele.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.01.2008
- I R 26/06 -
Keine Erstattung von Kapitalertragsteuer an ausländische "Briefkästen"
Der Bundesfinanzhof hat die Ausnutzung von Steuervorteilen durch zwischengeschaltete, aber funktionslose ausländische Zwischengesellschaften erschwert.
Aus der Mutter/Tochter-Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) ergeben sich für verbundene Unternehmen innerhalb der EG bestimmte Steuerentlastungen, die aber nur in einem EG-Mitgliedstaat ansässigen Kapitalgesellschaften zugute kommen. Um auch dann in den Vorteil dieser Steuerentlastungen zu gelangen, wenn sie einer Gesellschaft mangels Ansässigkeit eigentlich nicht... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.03.2007
- C-347/04 -
EuGH kippt deutsche Steuer-Vorschrift für Verluste im EU-Ausland
Verluste von Firmenbeteiligungen in EU-Staaten müssen wie inländische (deutsche) Verluste behandelt werden
Die in Deutschland derzeit gültige Regelung über die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Abschreibungen auf den Beteiligungswert an Tochtergesellschaften beschränkt die Niederlassungsfreiheit. Da die Beschränkung nicht gerechtfertigt ist, ist sie nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Das deutsche Einkommensteuergesetz sieht vor, dass eine in Deutschland niedergelassene Muttergesellschaft von ihrem steuerpflichtigen Gewinn die Verluste aus Abschreibungen auf Beteiligungswerte an in Deutschland niedergelassenen Tochtergesellschaften abziehen kann.Verluste gleicher Art aus Beteiligungen an in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaften... Lesen Sie mehr