die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auslandsbehandlung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 30.05.2017
- 159 C 517/17 -
Lückenhafte Belege zur Auslandskrankenbehandlung gehen zu Lasten des Versicherten
Behandlungskosten können nur bei ausreichenden Belegen zu konkreten Behandlungen erstattet werden
Verlangt ein Reisender von der Reiseversicherung Behandlungskosten ersetzt, gehen unvollständige Belege zu seinen Lasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende 42-jährige Vater beantragte nach durchgeführter Pakistanreise für sich und seine beiden 5-jährigen Zwillinge bei seiner Reiseversicherung Erstattung von Behandlungskosten in Höhe von umgerechnet 1.343,75 Euro. Am 20. Januar 2015 hatte er für sich und seine beiden Kinder eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Am 23. März 2015 reichte er eine Schadensmeldung ein und verlangte von ihm in Pakistan für Behandlung und Medikamente bezahlte 150.060 pakistanische Rupien zu erstatten.Aus den eingereichten Unterlagen ging nicht hervor, an welchen Erkrankungen der Kläger... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.09.2017
- L 16 KR 284/17 -
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Borreliose-Behandlung in Türkei
Krankenkasse muss nicht für Gesundheitstourismus aufkommen
Eine Borreliose ist in Deutschland gut behandelbar. Es ist daher nicht erforderlich extra zu Ärzten in die Türkei zu reisen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte ein 40-jähiger, türkischstämmiger Mann, der vor vielen Jahren von einer Zecke gebissen wurde, geklagt. Kurz vor Weihnachten 2014 reiste er in die Türkei und ließ dort die schmerzhafte Borreliose-Symptomatik behandeln. Nach seiner Rückkehr im Januar legte er bei seiner Krankenkasse zahlreiche Rechnungen (umgerechnet ca. 860,- €) zur Erstattung vor. Diese... Lesen Sie mehr