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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausschlagungsfrist“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2011
- OVG 11 B 24.10 -

Das Land Berlin hat keinen Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz

Land Berlin begehrt Auszahlung in Millionenhöhe

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste im Berufungsverfahren Land Berlin gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über den Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz entscheiden.

Das Land Berlin hat mit seiner Klage im Hinblick auf fünf in Berlin (West) gelegene Grundstücke aus dem sogen. Rückfallvermögen gemäß § 5 Reichsvermögen-Gesetz Ansprüche auf Rückgabe bzw. Auszahlung von Veräußerungserlösen geltend gemacht. Insgesamt beansprucht das Land Berlin Grundstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 6,8 Mio. m² im Gesamtwert von weit über 200 Mio. EUR, darunter Flächen der Flughäfen Tegel und Tempelhof, sowie Veräußerungserlöse in Höhe von über 55 Mio. EUR aus dem bereits erfolgten Verkauf von Rückfallvermögen durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Beklagte.Auf die Berufung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006
- 3 W 6/06 -

Ausschlagungsfrist einer Erbschaft

Amtsermittlung der Umstände für eine Kenntnis des Erbfalls

Ein Erbe hat sechs Wochen Zeit die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt nicht mit dem Tod des Erblassers an zu laufen, sondern mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Erbfall Kenntnis erlangt. Diesen Zeitpunkt muss ein Nachlassgericht von Amts wegen ermitteln. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Im Fall hatte das Nachlassgericht den jüngsten Sohn einer verstorbenen Frau aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Erben angesehen, da ein Testament nicht vorhanden war. Die anderen Kinder der Erblasserin hatten bereits das Erbe ausgeschlagen. Der zuständige Rechtspfleger wollte daher den Erbschein auf den jüngsten Sohn ausstellen und teilte ihm dies mit Schreiben vom 11. März 2004 mit.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 11.04.2006
- 10 Wx 1/06 -

Ausschlagung einer Erbschaft auch fast 40 Jahre nach dem Tod der Erblasserin möglich

Zu den Anforderungen an die Darlegung der negativen Tatsache "Keine Kenntnis vom Erbfall"

Gemäß §§ 1943, 1944 BGB hat ein Erbe sechs Wochen Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe die Kenntnis erlangt, dass er geerbt hat. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem im Juni 2005 ein Neffe der im Jahre 1966 verstorbenen Erblasserin das (überschuldete) Erbe ausschlagen wollte.

Anlässlich eines an ihn übermittelten Einheitswertbescheides des Finanzamtes und einer anschließenden Überprüfung beim Grundbuchamt stellte der Neffe am 14.06.2005 fest, dass er als Erbe Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden war. Da die Erbschaft, der im Jahre 1966 verstorbenen Erblasserin überschuldet war, wollte er sie ausschlagen. So ließ der Neffe am 24.06.2005 bei einem Notar... Lesen Sie mehr