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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Außengastronomie“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.03.2021
- VG 4 L 442/20 -
Strandbad Halensee: Keine Bewirtung im Außenbereich nach 22 Uhr
VG Berlin zur Sperrzeitverlängerung für einen Außengastronomiebereich
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag der Betreiberin einer Gaststätte im Strandbad Halensee gegen eine Sperrzeitanordnung für den Außengastronomiebereich zurückgewiesen.
Die Antragstellerin betreibt das in einem allgemeinen Wohngebiet gelegene Strandbad Halensee. Sie betreibt dort ferner eine Schank- und Speisewirtschaft mit der besonderen Betriebsart Tanzlokal, in der auf insgesamt sechs Schank- und Bewirtungsflächen Außengastronomie angeboten wird. Infolge von Anwohnerbeschwerden setzte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf die Sperrzeit für diesen Außengastronomiebereich mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid aus dem September 2020 auf täglich 22 Uhr bis 6 Uhr fest.Mit Widerspruch und einem zugleich beim Verwaltungsgericht erhobenen Eilantrag setzt sich die Antragstellerin hiergegen... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.04.2016
- 8 A 1565/14.Z -
Mainuferpark in Frankfurt dient der Erholung und nicht der Versorgung der Bevölkerung mit gastronomischen Angeboten
Keine Betriebsgenehmigung für "Bembelboot" an den Ufern des Mains
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass es für den Betrieb des sogenannten "Bembelboots" an den Ufern des Mains auf Frankfurter Gebiet keine Bewilligung geben wird. Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts in erster Instanz und des Verwaltungsgerichtshofs diene die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main in erster Linie als Ruhezonen zur Erholung und nicht der Versorgung der Bevölkerung mit gastronomischen Angeboten.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 hatte die Firma Bembelboot Frankfurt UG einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung des Bootsbetriebes für den Bereich der "Weseler Werft" am nördlichen Mainufer von März bis Oktober in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 21.30 Uhr bei der Stadt Frankfurt am Main gestellt. Von dem ca. 12,50 m langen Boot aus sollten Frankfurter... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 18.06.2013
- 4 L 582/13.KO -
Gastwirt muss "Lounge-Möbel" vorerst nicht aus dem Straßenraum entfernen
Private und wirtschaftliche Interesse des Unternehmens haben Vorrang vor öffentlichen Belangen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Gastwirt die von ihm im öffentlichen Straßenraum aufgestellten "Lounge-Möbel" bestehend aus zwei Sofas und vier Sesseln vorerst nicht entfernen muss - gleichwohl die Sondernutzungserlaubnis nur ein Aufstellen von Tischen und Stühlen vor der Gaststätte vorsieht. Das Gericht entschied, dass angesichts der Tatsache, dass andere Betriebe in der Umgebung ebenfalls massive Möbel im Straßenraum platziert haben, das Mobiliar des betroffenen Gastwirts nicht derart aufdringlich sei, dass es nicht für die Dauer des Hauptsacheverfahrens an Ort und Stelle belassen werden könne.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls, eine Gesellschaft, betreibt in Koblenz in der Firmungsstraße eine Gaststätte. Im März 2013 erteilte ihr die Stadt Koblenz eine Sondernutzungserlaubnis. Danach dürfen vor der Gaststätte im öffentlichen Straßenraum Tische und Stühle aufgestellt werden. Da aber dort tatsächlich "Lounge-Möbel" (zwei Sofas und vier Sessel) stehen, verfügte... Lesen Sie mehr
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