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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 29.06.2023
- 13 K 5228/19 -
Haus der Geschichte muss Einsicht in Kaufverträge betreffend den "Schabowski-Zettel" gewähren
Informationsinteresse des Klägers überwiegt Ausschlussinteresse des Verkäufers
Die Stiftung Haus der Geschichte muss einem Journalisten der BILD-Zeitung Einsicht in zwei Kaufverträge betreffend den sogenannten "Schabowski-Zettel" gewähren; dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Bereits im Jahr 2022 hatte das VG geurteilt, dass die Stiftung der Presse Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des "Schabowski-Zettels" erteilen müsse. Soweit der Kläger im damaligen Verfahren darüber hinaus Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte begehrt hatte, hatte das Gericht die Klage abgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass sich das Begehren im Ergebnis als ein Begehren auf Akteneinsicht in den entsprechenden Kaufvertrag darstelle. Dies sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Einsicht in die Kaufverträge zwischen Stiftung und Zweitverkäufer... Lesen Sie mehr