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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2022
- 6 K 4721/21 -
Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten
Verwaltungsgericht Düsseldorf hebt das Verbot auf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf „Auto-Posern“ ihr Imponiergehabe im Stadtgebiet nicht verbieten. Auch Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbots in Höhe von 5.000 Euro und mehr sind ausgeschlossen. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und der Klage eines 22-jährigen Autofahrers stattgegeben.
Die Stadt hatte dem Kläger vorgeworfen, im März 2021 mit einem hochmotorisierten Mercedes AMG C63 mit laut heulendem Motor an einer Ampel auf der Heinrich-Heine-Allee losgefahren zu sein, um die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich zu ziehen. Sie verbot ihm dieses "Auto-Posen" im ganzen Stadtgebiet für die Dauer von drei Jahren. Für weiteres "Posen" drohte sie ihm ein Zwangsgeld von 5.000,- Euro an.Das Gericht hat das Verbot aufgehoben. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Für ein derartiges Vorgehen gegen „Auto-Poser“ steht der Stadt nach derzeit geltendem Recht keine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Es können für das Stadtgebiet... Lesen Sie mehr
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