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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Autoradio“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2012
- BVerwG 6 C 33.11, BVerwG 6 C 34.11, BVerwG 6 C 35.11 -
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen eines Beförderungsdienstes für behinderte Menschen
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht nur bei eigenständigen Einrichtungen gem. § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV
Der Träger eines reinen Fahrdienstes für behinderte Menschen kann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die Autoradios in seinen Transportfahrzeugen beanspruchen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in drei parallelen Rechtsstreiten.
Der Kläger betreibt Fahrdienste für behinderte Menschen. Er befördert mit eigenen Fahrzeugen behinderte Menschen von und zu Einrichtungen für diesen Personenkreis, insbesondere Heimen, Ausbildungsstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Einrichtungen werden nicht vom Kläger, sondern von anderen Trägern betrieben. Die Fahrzeuge des Klägers sind speziell für diese Beförderungen ausgerüstet und dienen ausschließlich diesem Zweck. Der Kläger beantragte die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Autoradios in diesen Fahrzeugen. Der beklagte Bayerische Rundfunk lehnte die Befreiung ab. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies die Klage des Klägers ab.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2011
- 3 L 236/11 -
Keine Rundfunkgebühren für die Nutzung eines Autoradios als Zweitgerät in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Autoradio unterliegt bei gemeinsamer Nutzung auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft Zweitgerätefreiheit
Mitglieder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben für Autoradios keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu zahlen, sofern dieses als Zweitgerät genutzt wird. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vom Mitteldeutschen Rundfunk zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen, weil in dem auf sie zugelassenen Personenkraftwagen ein Autoradio eingebaut war. Die Klägerin hat geltend gemacht, sie halte mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung Rundfunkgeräte vor, für die ihr Lebenspartner bereits Rundfunkgebühren... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.02.2011
- 7 BV 09.692 -
Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Keine Rundfunkgebühren für Autoradio wegen Zweitgerätefreiheit
Für Rundfunkteilnehmereigenschaft nicht förmliche Anmeldung als Rundfunkteilnehmer, sondern allein Bereithalten eines Rundfunkgerätes zum Empfang entscheidend
Auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Rundfunkempfangsgeräte in der gemeinsamen Wohnung von beiden Partnern gemeinsam bereitgehalten werden. Die Rundfunkanstalt kann im Fall des gemeinsamen Bereithaltens durch mehrere Rundfunkteilnehmer die Rundfunkgebühr nur einmal fordern. Daher ist das Autoradio des einen Partners auch dann als gebührenfreies Zweitgerät anzusehen, wenn dieser nicht als Rundfunkteilnehmer für die Hörfunk- und Fernsehgeräte der gemeinsamen Wohnung gemeldet ist. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall lebt der Kläger mit seiner Lebensgefährtin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Die Lebensgefährtin war seit 1990 als Rundfunkteilnehmerin für die Hörfunk- und Fernsehgeräte in der gemeinsamen Wohnung gemeldet und zahlte Gebühren. Der bisher nicht als Rundfunkteilnehmer gemeldete Kläger benutzte seit 1996 in seinem auf ihn allein zugelassenen Kraftfahrzeug ein Autoradio.... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2010
- BVerwG 6 C 6.09 und BVerwG 6 C 7.09 -
BVerwG: Keine GEZ-Gebühren für Autoradios von Behinderteneinrichtungen
Fahrzeuge müssen ausschließlich zum Transport für Behinderte bestimmt sein
Träger von Behinderteneinrichtungen sind nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios verpflichtet. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall beantragten die Träger von Behinderteneinrichtungen beim beklagten Westdeutschen Rundfunk die Befreiung von Rundfunkgebühren für Autoradios in solchen Fahrzeugen, die ausschließlich zur Beförderung behinderter Menschen dienten.Die Klägerinnen blieben in der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht Münster ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 05.06.2009
- 4 K 1116/08.MZ -
VG Mainz: Autoradio für Selbstständige gebührenpflichtig - Zahnarzt muss zahlen
Fahrten zur Berufsstelle kann bei Selbstständigen bereits meist der Berufsausübung zugeordnet werden
Anders als ein Arbeitnehmer hat ein Selbstständiger auch dann für sein Autoradio kein Recht auf Gebührenfreiheit für sogenannte Zweitgeräte, wenn er das Auto nur für Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle (Praxis) und zurück nutzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Ein Zahnarzt mit Wohnsitz in Mainz und eigener Praxis in Hessen (Kläger) wurde vom SWR rückwirkend wegen Rundfunkgebühren für sein Autoradio in Anspruch genommen.Der Kläger wandte unter anderem ein, er benutze sein Fahrzeug nur für die Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Praxis, also ausschließlich für private Zwecke. Er müsse deshalb wie ein Arbeitnehmer behandelt... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 27.11.2008
- 2 A 406/06 -
Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen
Gemeinnützige Einrichtungen für Behinderte haben keinen Anspruch auf Rundfunkgebührenbefreiung für die in ihren Fahrzeugen betriebenen Autoradios. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Die Klägerin ist eine gemeinnützige GmbH, die in Südniedersachsen mehrere Einrichtungen zur Betreuung und beruflichen wie sozialen Rehabilitation von Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen unterhält. Zu diesen Einrichtungen gehören Fahrzeuge, mit denen u.a. Einkaufs- und Besorgungsfahrten für die Betreuten, Fahrten zur Wahrnehmung von Arztterminen sowie Ausflugsfahrten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 07.07.2008
- 4 K 461/08.MZ -
Heckscheibenwerbung für Geschäft der Ehefrau - Gebührenpflicht für Autoradio
Gebührenfreies Zweitgerät nur bei ausschließlich privater Nutzung
Weil er auf der Heckscheibe seines Pkw großflächig auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt hinweist, deren Inhaberin seine Ehefrau ist, muss ein Mann aus Rheinhessen für das Autoradio Rundfunkgebühren entrichten. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, die die Klage des Mannes gegen den Gebührenbescheid des SWR abgewiesen hat.
Der Autohalter hatte mit seiner Klage geltend gemacht, dass das Fahrzeug nicht für das Geschäft seiner Ehefrau genutzt werde. Weiter berief er sich darauf, dass es häufig an Autos angebrachte Hinweise auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser gebe. In diesen Fällen erhebe der SWR keine Gebühren für Autoradios. Es liege eine rechtswidrige Ungleichbehandlung vor.Der SWR... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008
- 7 A 11107/07.OVG -
Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen
Kostenfreies privates Zweitgerät
Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger wurde vom Südwestrundfunk zur Rundfunkgebühr für ein Autoradio herangezogen, weil er das Fahrzeug für seine Imkerei nutzt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Südwestrundfunks auf Zulassung der Berufung ab.Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag falle für ein Zweitgerät grundsätzlich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 17.03.2008
- 4 K 472/07.MZ -
Gewerbetreibender muss auch für gesperrtes Autoradio Rundfunkgebühren zahlen
Autoradio funktionierte nicht, weil der Code fehlte
Ein Gewerbetreibender aus dem Landkreis Mainz-Bingen muss entsprechend einem Bescheid des Südwestrundfunks (SWR) für ein in ein Geschäftsfahrzeug eingebautes Radio rückwirkend Rundfunkgebühren für den Zeitraum 1999 bis 2006 nachzahlen, obwohl er nach seinen Angaben seit 2001 nicht mehr über den Radiocode verfügt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entscheiden.
Der Kläger hatte das Radiogerät 1999 mit dem Kraftfahrzeug neu erworben. Nach seinem Vortrag wurde 2001 bei einer größeren Reparatur die Batterie abgeklemmt mit der Folge, dass der Code neu eingegeben hätte werden müssen. Über den Code habe er jedoch nicht mehr verfügt. Auch die Werkstatt - bei ihr habe er 1999 das Auto auch gekauft - habe über den Code nicht mehr verfügt und habe ihn... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 26.03.2008
- 3 K 3393/07 -
Ärztin muss für Autoradio in Privatwagen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen
Fahrzeug wird nur für private Zwecke genutzt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage einer Ärztin stattgegeben, die sich gegen die Einziehung von Rundfunkgebühren für ein in ihrem PKW befindliches Radio gewendet hatte.
Die Klägerin betreibt eine Facharztpraxis. Sie zahlt für ihre privat genutzten Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren. Im Sommer 2006 zog der Südwestrundfunk - SWR - sie für den Zeitraum Dezember 1992 bis Juli 2006 zur Zahlung von weiteren Rundfunkgebühren (in Höhe von 798,23 €) für das in ihrem PKW befindliche Radiogerät heran.Dieses Fahrzeug nutzt die Klägerin... Lesen Sie mehr
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