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Sonntag, 22. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bahncard“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2024
- 6 U 206/23 -

Sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard rechtmäßig

Für Kündigung der Bahncard reicht die Textform

Die sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard war rechtmäßig. Unzulässig war es jedoch, die Kündigung an die Schriftform zu binden. Kraft Gesetzes reiche die Textform. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Kläger ist eine Verbraucherschutzorganisation. Er macht gegen das für den Fernverkehr zuständige Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG Unterlassungsansprüche wegen der früheren Verwendung seiner Ansicht nach unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Fernverkehr geltend. Die Beklagte bot Verbrauchern über ihre Webseite den Abschluss von Verträgen zum Erwerb einer Probe BahnCard an. Dort wies sie bis zum 9.2.2023 darauf hin, dass die Probe BahnCard mit einer Frist von sechs Wochen kündbar ist und sich ohne Kündigung in ein unbefristetes Abo der regulären BahnCard mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängert. Im Rahmen der Rubrik... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 27.12.2012
- 173 C 21023/12 -

Reisender muss bei noch nicht übersandter Bahncard bei Fahrkartenkontrolle vorläufig erhöhten Fahrpreis zahlen

Erhöhter Fahrpreis ermäßigt sich jedoch auf 7 Euro nach Vorlage der zugestellten gültigen Bahncard

Ein Reisender ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er zwar einen gültigen Fahrausweis hat, diesen jedoch bei der Kontrolle nicht vorweisen kann. Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche den Fahrausweis vorlegt. Dies gilt auch, wenn der Reisende eine Bahncard erworben hat, die lediglich noch nicht übersandt wurde. In diesem Fall gilt auch die Frist von einer Woche nicht, da die Einhaltung der Frist nicht in der Sphäre des Kunden liegt. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall erwarb eine Münchnerin Ende Januar 2012 eine Jahresbahncard 50. Sie erhielt eine vorläufige Bahncard 50, gültig vom 20. Januar bis 19. März 2012. Die Übersendung der eigentlichen Bahncard ließ auf sich warten. Die Bahnkundin erhielt sie erst im Juli 2012.Zwischenzeitlich - Ende April 2012 - fuhr die Kundin allerdings mit dem Zug nach... Lesen Sie mehr



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