die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Baurechtsausschluss“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 13.02.2008
- 262 C 88/08 -
Holz in der Hüttn - oder nicht für jeden Rechtsstreit gibt es Geld von der Versicherung
Zum Baurrechtsausschluss bei einer Rechtsschutzversicherung
Eine Holzlege ist ein Gebäude. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Es hat daher eine Klage eines Rechtsschutzversicherten gegen seine Rechtsschutzversicherung auf Deckungszusage für einen Rechtsstreit, in dem es um eine Holzlege ging, abgewiesen. Es greife die Ausschlussklausel der Rechtsschutzversicherung, nach der kein Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung von Gebäuden gewährt wird.
Der spätere Kläger hatte bei einem Versicherungsunternehmen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen war, wie häufig, vereinbart, dass kein Rechtsschutz besteht für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang stehen mit der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die sich im Eigentum des Versicherten befinden.Der spätere Kläger erbaute nunmehr in seinem Wald eine sogenannte Holzlege zur Lagerung von Holz. Das zuständige Landratsamt erhielt davon Kenntnis und schickte ihm einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro, da er im Außenbereich ein Nebengebäude ohne erforderliche... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 19.09.2007
- 212 C 15876/07 -
Zum Baurechtsausschluss bei einer Rechtschutzversicherung
Nutzungsänderung ohne bauliche Maßname unterfällt nicht dem Baurechtsausschluss
Ist nur eine Nutzungsänderung (hier von einer Wohnung in einen Bordellbetrieb) genehmigungspflichtig, nicht aber die unabhängig davon durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an der Wohnung, muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits zwischen Eigentümer der Wohnung und potentiellen Bordellbetreiber bezahlen und kann sich nicht auf den sogenannten Baurechtsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die späteren Kläger sind Eigentümer eines Hauses in Stuttgart, das vor einiger Zeit zur Renovierung anstand. Diese Renovierungsarbeiten mussten seitens der Baubehörde nicht genehmigt werden. In dem Haus befanden sich auch zwei Wohnungen, für die sich jemand als Mieter interessierte, der in diesen Wohnungen ein Bordell betreiben wollte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Sanierungsarbeiten... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 01.02.2002
- 33 S 216/01 -
Rechtsschutzversicherung muss betrogenem Anleger Deckungsschutz gewähren
Zum Umfang der sogenannten Baurisikoklausel in Rechtsschutzversicherungen
Der betrügerisch geschädigte Erwerber von Immobilienfonds kann die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um gegen den Betrüger Schadensersatz einzuklagen. Derartige Fälle sind nicht durch die Versicherungsbedingungen „ARB 75“ (das „Kleingedruckte“) ausgeschlossen.
Das entschieden jetzt Amts- und Landgericht Coburg und verurteilten eine Rechtsschutzversicherung, Deckungsschutz (also Übernahme der Prozesskosten) für eine Klage ihres Versicherten zu gewähren. Die betrügerische Schädigung von Anlegern unterfalle nicht der „Baurisikoklausel“ in Rechtsschutzversicherungen und sei daher nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.Der klagende... Lesen Sie mehr