Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Bauschaumflasche“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauschaumflasche“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.08.2017
- 20 U 30/17 -
Benzinklausel: Beschädigung des Fahrzeugs durch Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen ist von Privathaftpflichtversicherung umfasst
Fahrzeugschaden ist nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden
Wird ein Fahrzeug durch eine beim Aussteigen explodierende Bauschaumfalsche beschädigt, ist der Schaden nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Die sogenannte Benzinklausel greift nicht. Daher muss eine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Firmenwagen beschädigt, als ein Mitarbeiter der Firma beim Aussteigen eine Bauschaumflasche fallen ließ und diese im Anschluss daran explodierte. Da der Mitarbeiter für den Schaden aufkommen musste, beanspruchte er seine Privathaftpflichtversicherung. Diese verweigerte aber eine Leistungspflicht. Sie verwies nämlich auf eine Versicherungsklausel, wonach kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrzeugschaden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden ist. Nach Ansicht der Versicherung war dies hier der Fall. Der Versicherungsnehmer sah dies anders und erhob Klage. Das Landgericht Hagen gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Bauschaumflasche“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »