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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bedarfsperson“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Beschluss vom 14.02.2023
- 67 S 288/22 -

Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung bei Benennung mehrerer nicht namentlich genannter Kinder als Bedarfspersonen

Verstoß gegen Formerfordernis des § 573 Abs. 3 BGB

Wird in einer Eigen­bedarfs­kündigung als Bedarfspersonen mehrere nicht namentlich genannte Kinder angeführt, so entspricht dies nicht dem Formerfordernis des § 573 Abs. 3 BGB. Die Kündigung ist dann unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine Eigenbedarfskündigung. In der Kündigungserklärung wurden als Bedarfspersonen zwei nicht namentlich benannte und jeweils 1994 geborene und im Ausland studierende Kinder der Vermieter genannt. Die Vermieter hatten insgesamt vier Kinder. Die Mieterin akzeptierte die Kündigung nicht, so dass die Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhoben. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieter.Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 16.05.2019
- 8 C 34/19 -

Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung bei Erklärung der Vermieter: "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)"

Mögliche Auswahl von zwei Personen genügt nicht für Geltendmachung eines Eigenbedarfs

Eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn die Vermieter als Begründung "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)" angeben. Eine mögliche Auswahl von zwei Personen genügt nicht zur Geltendmachung eines Eigenbedarfs. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung im Februar 2018 eine Eigenbedarfskündigung. Zur Begründung führten die Vermieter an: "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)". Tatsächlich hatten sich die Vermieter, ein Ehepaar, voneinander getrennt. Die Mieterin hielt die Kündigung für unwirksam, da nicht angegeben wurde, für wen und warum die Wohnung... Lesen Sie mehr