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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.06.2021
- 4 W 386/21 -
Partei einer Arzthaftungssache hat Anspruch auf Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen
Möglichkeit der Einsichtnahme auf Geschäftsstelle des Gerichts nicht ausreichend
Die Partei einer Arzthaftungssache hat Anspruch auf Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts ist nicht ausreichend. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Arzthaftungsprozess vor dem Landgericht Zwickau beantragte die Klagepartei im Frühjahr 2021 die Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen. Dies lehnte das Landgericht aber ab, wogegen sich die sofortige Beschwerde der Klagepartei richtete. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Originalunterlagen auf der Geschäftsstelle.Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Klagepartei. Dieser stehe ein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen gegen Kostenerstattung zu. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebiete es, den... Lesen Sie mehr