die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beihilfeverordnung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.08.2022
- 5 CN 1.21 -
Regelung der Bremischen Beihilfeverordnung über die Beihilfefähigkeit der bei vollstationärer Pflege anfallenden Verpflegungs-, Unterkunfts- und Investitionskosten unwirksam
Bundesverwaltungsgericht weist Revision ab
Das Bremische Beamtengesetz ermächtigt nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, welche die Beihilfefähigkeit der im Rahmen einer vollstationären Betreuung und Pflege anfallenden Verpflegungs-, Unterkunfts- und Investitionskosten zu Lasten der Beihilfeberechtigten ändert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO) enthielt in ihrer bis Ende Juni 2019 maßgeblichen Fassung eine Regelung über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft (einschließlich der Investitionskosten der Einrichtung) aus Anlass einer vollstationären Pflege, in der sie einen von den Beamten und Versorgungsempfängern bis zur Höhe eines bestimmten Prozentsatzes ihrer Dienst- und Versorgungsbezüge selbst zu tragenden Betrag festlegte. Für den darüber hinausgehenden Betrag bestand ein Anspruch auf Beihilfe. Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 wurde die betreffende Vorschrift ersetzt. Nach der neuen Verordnungsregelung (in §... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.2020
- BVerwG 5 C 4.19 -
Empfängnisverhütende Mittel können beihilfefähig für andere Krankheiten sein
Wirkung von Kontrazeptiva zur konkreten Krankheitsbehandlung entspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen
Kontrazeptiva, deren arzneimittelrechtliche Zulassung auf die Empfängnisverhütung beschränkt ist, können nach der Sächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig sein, wenn sie aus Anlass einer Krankheit verordnet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die 1964 geborene Klägerin leidet an einem Uterusmyom mit Hypermenorrhoe, das mit Empfängnisverhütungsmitteln behandelt wurde, die den Wirkstoff Desogestrel enthalten. Unter der Therapie konnten das Myomwachstum gehemmt, die Blutungen auf ein Minimum reduziert und eine alternativ in Betracht zu ziehender Entfernung der Gebärmutter vermieden werden.Der beklagte... Lesen Sie mehr