die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berliner Betriebskostenübersicht“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 17.01.2024
- 7 C 554/22 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht mittels Bezugnahme auf Berliner Betriebskostenübersicht belegt werden
Durchschnittswerte der Übersicht bieten ersten Anhaltspunkt für unwirtschaftliches Handeln
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot kann nicht durch die Bezugnahme auf die Berliner Betriebskostenübersicht belegt werden. Die darin enthaltenen Durchschnittswerte bieten aber einen ersten Anhaltspunkt für ein unwirtschaftliches Handeln des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2022 die Mieterin einer Wohnung vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding auf Rückzahlung von Betriebskosten. Sie warf der Vermieterin ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vor und verwies zur Begründung auf die Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Berliner Betriebskostenübersicht). Die darin enthaltenen Durchschnittswerte wurden durch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 erheblich überschritten.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskosten zu. Denn ein Verstoß gegen... Lesen Sie mehr