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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berufssoldat“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.01.2024
- VI R 16/21 -
Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren sind abzugsfähige Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten abziehbar sind.
Der als Berufssoldat tätige Kläger wurde aufgrund eines strafrechtlich relevanten Textbeitrags auf seinem privaten Social-Media-Account rechtskräftig verurteilt. Zeitgleich wurde gegen den Kläger ein Wehrdisziplinarverfahren eröffnet, welches neben dem im Strafverfahren behandelten Vorwurf weitere Disziplinarvergehen des Klägers zum Gegenstand hatte. Die für seine Vertretung in dem Disziplinarverfahren aufgewandten Rechtsanwaltskosten (1.785 €) wollte der Kläger als Werbungskosten abziehen. Dem widersprach das Finanzamt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH, wonach Prozesskosten eines Strafverfahrens grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar sind.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.07.2022
- 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 -
Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen
Soldaten zu Erhaltung persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr verpflichtet
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Anträge zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, als unbegründet zurückgewiesen. Gegenstand dieser Anträge nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen worden ist. Die beiden Antragsteller haben vorgetragen, die Impfung mit den von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffen sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in ihre Rechte ein. Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden außer Verhältnis zu deren Nutzen.
Der 1. Wehrdienstsenat hat die Allgemeine Regelung zur Durchführung der Covid-19-Impfung als anfechtbare dienstliche Maßnahme i.S. des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO angesehen, weil sie für die ausführenden Truppenärzte und Disziplinarvorgesetzten bindend ist und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsposition der betroffenen Soldaten hat. Er hat darum die Einwände gegen die Covid-19-Impfung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25.02.2022
- 2 K 1052/19 -
Keine Übernahme als Berufssoldat wegen Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1
Fehlende Einsatz- und Verwendungsfähigkeit als Kampfmittelabwehrfeldwebel bzw. Feuerwerker
Die Übernahme eines Kampfmittelabwehrfeldwebels bzw. Feuerwerkers als Berufssoldat kommt nicht in Betracht, wenn eine Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1 vorliegt. In diesem Fall liegt keine Einsatz- und Verwendungsfähigkeit vor. Dies hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 beantragte ein im Saarland stationierter Soldat auf Zeit die Übernahme als Berufssoldat. Der Soldat verfügte über eine Ausbildung zur Kampfmittelbeseitigung und war als Feuerwerker eingesetzt. Der Übernahmeantrag wurde abgelehnt, weil bei dem Soldaten im Jahr 2014 eine Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 1 diagnostiziert wurde.... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.09.2021
- 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20 -
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Doppelte Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Ruhegehaltfähigkeit auf Höchstruhegehaltssatz gedeckelt
Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger waren Berufssoldaten der Bundeswehr. Sie traten zwischen 2008 und 2018 in den Ruhestand. Ihre Anträge, von ihnen während Auslandsverwendungen vor Dezember 2002 geleistete Dienstzeiten bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit doppelt zu berücksichtigen, lehnte die Beklagte ab. In den dagegen geführten Gerichtsverfahren verpflichteten die Oberverwaltungsgerichte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom 18.12.2015
- 20 U 187/15 -
Anspruch eines ehemaligen Berufssoldaten auf Berufsunfähigkeitsrente trotz befristeter Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter
Zeitlich befristete Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht vergleichbar mit Tätigkeit als Berufssoldat
Erhält ein ehemaliger Berufssoldat aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung eine Berufsunfähigkeitsrente, so verliert er diese nicht dadurch, dass er befristet als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Denn die zeitlich befristete Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist nicht vergleichbar mit der Tätigkeit als Berufssoldat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein ehemaliger Berufssoldat erhielt seit dem Jahr 2005 eine Berufsunfähigkeitsrente, da er anerkanntermaßen an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Nach dem Abschluss eines Germanistikstudiums im Jahr 2013 wurde der ehemalige Berufssoldat zeitlich befristet auf zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt. Die Versicherung... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.11.2015
- BVerwG 5 C 14.14 -
Umzugskostenerstattung für Berufssoldaten nach Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand möglich
Umzug muss berufsbezogenen Charakter aufweisen
Begründet ein vorzeitig in den Ruhestand getretener Berufssoldat einen neuen Beruf, können auf Grund einer Ermessensentscheidung der Wehrverwaltung Leistungen nach dem Bundesumzugskostengesetz bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufnahme der neuen beruflichen Tätigkeit der Grund für seinen Umzug ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Januar 1953 geborene Kläger war Berufssoldat der Bundeswehr, zuletzt im Rang eines Oberstleutnants. Er trat mit Ablauf des 31. Januar 2012 und damit vor Erreichen der für Berufssoldaten seines Ranges geltenden allgemeinen Altersgrenze (Vollendung des 62. Lebensjahres) in den Ruhestand. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er in Köln. Ende Februar... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 27.06.2013
- 264 C 7320/13 -
Reisestornierung wegen Bundeswehr-Auslandseinsatz nicht von Versicherungsschutz gedeckt
Auslandseinsatz ist nicht mit Arbeitsplatzwechsel oder Einberufung zu einem Grundwehrdienst gleichzusetzen
Die Abkommandierung zu einem Auslandseinsatz ist nicht gleichzusetzen mit einer Einberufung zu einem Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst. Sie ist auch kein Arbeitsplatzwechsel. Ein Versicherungsschutz bei einer Reisestornierung besteht daher nicht. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall schloss ein Berufssoldat Anfang Mai 2012 eine Reiserücktrittsversicherung ab. In der Versicherung war unter anderem vereinbart, dass eine Übernahme der Stornierungskosten erfolgt, sofern ein Arbeitsplatzwechsel vorgenommen wird und die versicherte Reise in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. Darüber hinaus wurde die Bezahlung der Stornokosten... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.2012
- BVerwG 2 C 11.11 -
Keine geburtsjahrbezogene Beschränkung des Bewerberfeldes für Berufssoldatenstellen
Beachtung der Zugehörigkeit zu bestimmten Geburtsjahrgängen für Umwandlung des Dienstverhältnisses nicht relevant
Die Bundeswehr darf die Bewerbung für die Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das eines Berufssoldaten im Militärmusikdienst nicht von der Zugehörigkeit zu bestimmten Geburtsjahrgängen abhängig machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Streitfall beantragte die Klägerin, eine Zeitsoldatin im Marinemusikkorps, 2009 im Rahmen der jährlich anstehenden Übernahmekampagne die Umwandlung ihres Dienstverhältnisses in das einer Berufssoldatin. Sie wurde nicht in das Auswahlverfahren einbezogen, weil es in ihrem Geburtsjahrgang keinen Bedarf für weitere Berufssoldaten im Militärmusikdienst gebe. Das... Lesen Sie mehr
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