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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschäftigtenanzahl“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.05.2018
- 21 W 32/18 -

Mit­bestimmungs­intensität der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat richtet sich allein nach Zahl der im Inland Beschäftigten

Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmern ausländischer Betriebe bei Zählweise verstößt nicht gegen Europarecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass allein die Anzahl der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer darüber entscheidet, ob ein Aufsichtsrat dem Mit­bestimmungs­gesetz unterfällt. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, die in ausländischen Tochter­gesellschaften Beschäftigten nicht mitzuzählen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtstreits ist Aktionär der im Rhein-Main-Gebiet ansässigen Antragsgegnerin. Die gegnerische Aktiengesellschaft ist im Bereich der Arzneimittelproduktion tätig. Im Aufsichtsrat der Antragsgegnerin sitzen derzeit 1/3 Arbeitnehmervertreter auf Basis des sog. Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG). Der Antragsteller ist der Ansicht, die Arbeitnehmer müssten paritätisch neben den Anteilseignern mit der Hälfte der Sitze vertreten sein (MitbestimmungsG).Maßgeblich für den Anteil der im Aufsichtsrat vertretenen Arbeitnehmer ist die Anzahl der Beschäftigten. Übersteigt diese den Schwellenwert... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.01.2014
- C-176/12 -

EU-Grundrechtecharta: Partei eines privaten Rechtsstreits kann sich nicht auf EU-Grundrechtecharta berufen

Gewerkschaften machen geltend, dass der im französischen Recht vorgesehene Ausschluss nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist

Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer betrifft, reicht für sich allein nicht aus, um dem Einzelnen ein Recht zu verleihen, das geltend gemacht werden kann, um eine dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen. Die Konkretisierung dieses Rechts durch Bestimmungen des Unionsrechts oder des nationalen Rechts ändert nichts an dieser Beurteilung. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union regelt das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. Die Richtlinie 2002/14 konkretisiert dieses Recht, indem sie Mindestanforderungen festlegt. So müssen ab einem bestimmten Schwellenwert der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens Belegschaftsvertreter gewählt werden oder ein Gewerkschaftsvertreter ernannt und ein... Lesen Sie mehr